Rechte Rechte: Auch Anspruch auf Urlaub
MZ. - Urlaub: Laut Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer, also auch Praktikanten, einen Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens 24 Werktagen pro Jahr. Das aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. In dem Fall, dass das Arbeitsverhältnis kürzer als sechs Monate dauert, entsteht ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs, also mindestens zwei Tage pro Monat.
Arbeitszeit: Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ruhepausen: Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Das bedeutet, dass Praktikanten niemals in Freizeit unausgeglichene Überstunden leisten müssen. Quelle: Verein Fairwork