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Recht Recht: Sexuelle Belästigung ist auch gezieltes Anfassen

15.03.2007, 12:01
Das gezielte Berühren einer Kollegin kann sexuelle Belästigung sein. (Foto: dpa)
Das gezielte Berühren einer Kollegin kann sexuelle Belästigung sein. (Foto: dpa) Jens Schierenbeck

Kiel/Berlin/dpa. - Nicht nur das Berühren der Brust einerMitarbeiterin kann eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sein.Auch wer die allgemein übliche minimale körperliche Distanz nichtwahrt, sondern eine Mitarbeiterin gezielt unnötig und wiederholtanfasst oder berührt, kann bereits eine sexuelle Belästigung begehen,erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Der DAV beruftsich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Kiel (Az.: 3 Sa 163/06).

In dem Fall hatte der Arbeitgeber einem seit 33 Jahren bei ihmbeschäftigten Fachbereichsleiter fristlos gekündigt. Der Mann hatteeine Mitarbeiterin über einen langen Zeitraum körperlich bedrängt,zum Teil mit der Bemerkung «Stell Dich nicht so an». Außerdem hatteer ihr unter vier Augen pornografische Bilder vorgelegt und gesagt,solche Bilder auch von ihr anfertigen zu können. Als Entschuldigunggab er an, er habe die Mitarbeiterin als nicht attraktiv empfundenund daher deren Empfindung einer Handlung als sexuelle Anmache alsabwegig erachtet.

Das Gericht akzeptierte diese Erklärung nicht und folgte derArgumentation des Arbeitgebers. Es sah im Verhalten desFachbereichsleiters ebenfalls eine über Jahre anhaltende Verletzungder Intimsphäre und Menschenwürde der Mitarbeiterin. Diesrechtfertige eine fristlose Kündigung vor allem auch deswegen, weiler als Vorgesetzter eine besondere Schutzfunktion zu erfüllen hatte.