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Recht Recht: Kürzen von Türen mit Vermieter absprechen

12.08.2011, 07:13

Halle (Saale)/MZ. - Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Denn beim Auszug könne der Vermieter die Wiederherstellung des alten Zustands verlangen. Werde dann das Laminat oder Parkett wieder entfernt, entstehe unter der Tür ein großer Spalt - und eine neue Tür sei möglicherweise fällig. Geht eine Tür während der Mietzeit kaputt, müsse der Vermieter sie reparieren.