Recht Recht: Kassen dürfen Patienten nicht ablehnen
Halle (Saale)/MZ. - Lipicki rät Betroffenen, sich die Gründe für eine Ablehnung schriftlich geben zu lassen. Sie könnten ihre Beschwerden an die jeweiligen Aufsichtsbehörden richten. Bei bundesweit tätigen Kassen sei dies das Bundesversicherungsamt in Bonn, sagt der Sprecher.