Recht Recht: Hohe Hürden bei unerfülltem Kinderwunsch
Halle (Saale)/MZ. - Seit dem 1. Januar 2005 ist es möglich, die leiblichen Kinder des eingetragenen Lebenspartners oder der Lebenspartnerin zu adoptieren. Dadurch werden zwei Mütter oder zwei Väter rechtlich als Elternpaar anerkannt. Ist der biologische Vater bekannt, muss er seine Zustimmung geben. Mit der Adoption erhält die Stiefmutter oder der Stiefvater rechtlich die gleiche Stellung wie ein leiblicher Elternteil. Die "Verwandtschaftsbeziehung" zum leiblichen Elternteil wird vollständig aufgehoben, so dass auch keine Unterhalts- oder Erbansprüche bestehen, erklärt Daniela Suchantke vom Frauenzentrum Weiberwirtschaft in Halle.
Lesbische Frauen können sich entscheiden, durch die Insemination (Einbringen von Samenzellen) selbst ein Kind zu bekommen. Allerdings verwehren Samenbanken in Deutschland Alleinstehenden und homosexuellen Frauen diesen Weg. Zudem fürchten Ärzte, die Inseminationen durchführen, zu Unterhaltszahlungen verklagt zu werden, da sie als Erzeuger gelten könnten. Samenbänke in Dänemark oder den Niederlanden gehen unkomplizierter mit lesbischen Paaren um. Viele deutsche Frauenpaare wählen daher den Umweg über das Ausland. Der jeweiligen Partnerin steht dann wiederum die Möglichkeit der Stiefkindadoption zu.
Auch die Hilfe eines privaten Samenspenders kann lesbischen Pärchen den Kinderwunsch erfüllen. Hierbei führen die Frauen die Insemination selbst durch. Allerdings braucht es jede Menge Mut, Männer aus dem Freundes- und Bekanntenkreis anzusprechen. Zunehmend werden in Internetforen Kontakte geknüpft. Jede Frau, die sich so den Kinderwunsch erfüllen will, kann dies straffrei und gefahrlos tun. Ebenso hat der Spermaspender nichts zu fürchten. Wer jedoch einer unverheirateten Frau beim Vorgang der Insemination hilft, macht sich offiziell genauso strafbar wie ein Arzt.
Haben schwule Männer keine Kinder aus vorhergehenden heterosexuellen Beziehungen, bleibt ihnen der Wunsch nach eigenem Nachwuchs verwehrt. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.
Ebenso wie Ehepaare und Einzelpersonen dürfen auch Eingetragene Lebenspartner Pflegekinder aufnehmen.
Ein gemeinsames Adoptionsrecht besteht bisher noch nicht, aber für Homosexuelle als Einzelpersonen ist es möglich, ein Kind anzunehmen. Allerdings bleibt der Partner in diesem Fall außen vor. Die Stiefkindadoption greift nicht. Damit hat er im Alltag nur die Chance, über Verträge und Vollmachten wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen. KNO
Beratung und Aufklärungsarbeit bieten das Bildungs- und Beratungszentrum bbz (Tel. 0345 / 2023385) und das Frauenzentrum Weiberwirtschaft (Tel. 0345 / 2024331, [email protected]) in Halle.