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Recht Recht: Alte Heizkessel müssen in diesem Jahr raus

Von Stephanie Hoenig 14.03.2006, 20:08
Aus für Heizungsveteranen: Moderne Brennwertkessel arbeiten viel effektiver. (Foto: dpa)
Aus für Heizungsveteranen: Moderne Brennwertkessel arbeiten viel effektiver. (Foto: dpa) Institut für wirtschaftliche Oel

Hamburg/dpa. - «Bis spätestensEnde 2006 müssen Standardheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978eingebaut wurden, außer Betrieb genommen werden», sagt Alexander Fackvom Institut für wirtschaftliche Oelheizung in Hamburg. So steht esin der so genannten Energie-Einspar-Verordnung (EnEV), die bereits imFebruar 2002 in Kraft trat.

«Eine Sonderregelung sieht die Verordnung für Bewohner vonselbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern vor», erläutert Fack.Bei diesen Häusern kann ein vor 1978 installierter Kessel weiterbetrieben werden, um unzumutbare Belastungen der Eigentümer zuvermeiden. Der Gesetzgeber vertraue darauf, dass die Hausbesitzer eineigenes Interesse an effizienterer Heiztechnik haben, sagt Fack. Dennder weitere Betrieb eines alten Heizkessels schade vor allem demeigenen Portemonnaie.

Anders sieht es aus, wenn der Besitzer des Ein- oderZweifamilienhauses wechselt. Dann muss der veraltete Heizkesselinnerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden.

Ausgenommen von der Neuregelung sind auch Anlagen, bei denen nachOktober 1996 der Brenner erneuert wurde. «Die Frist verlängertsich dann um zwei Jahre auf Ende 2008», erklärt Fack. Vorausgesetzt,die Anlage hält die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte nach demBundesimmissionsschutzrecht ein.

«Das Bundesimmissionsschutzrecht sieht vor, dass seit dem 1.November 2004 alle Heizungsanlagen in Deutschland mit einer Leistungbis zu 25 Kilowatt einen Abgabeverlust von maximal elf Prozent habendürfen», sagt Rainer Hoppe von der Schornsteinfegerinnung in Hamburg.Bei leistungsstärkeren Kesseln bis 50 Kilowatt seien nur noch maximalzehn Prozent erlaubt. Den Abgasverlust kann ein Hausbesitzer aus demjährlichen Prüfprotokoll des Schornsteinfegers ablesen.

«Wenn bei der jährlichen Abgasüberprüfung die vorgeschriebenenWerte nicht erzielt werden, reicht meist eine Wartung undNeueinstellung der Anlage aus», erklärt Hoppe. Hierfür habe derBetreiber sechs Wochen Zeit. Danach wird die Heizungsanlage erneutvom Schornsteinfeger überprüft. Bestehen immer noch Mängel, bekommtder Besitzer erneut zwei Wochen Zeit, um diese zu beheben. Verläuftauch diese Frist ergebnislos, wird die zuständige Behörde informiert.Der Heizkessel kann dann zwangsweise stillgelegt werden.

Eine Heizungsanlage, die vor dem 1. Oktober 1978 in Betriebgenommen wurde, ist mindestens 28 Jahre alt - als durchschnittlicheLebensdauer gelten 15 bis 20 Jahre. «Auch wenn ein alter Heizkesselunter die Sonderregelungen der Energieeinsparverordnung fällt,sollten Hausbesitzer einen Austausch vornehmen», rät JoachimFrielingsdorf von der Energieagentur Nordrhein-Westfalen inWuppertal. Denn moderne Heizungsanlagen verbrauchten rund 30 Prozentweniger Energie als alte Standartheizkessel. «Über die Ersparnis beiden Brennstoffkosten amortisiert sich diese Investition in einigenJahren.»

«Stand der Technik bei Öl- und Gasheizungen sind heuteBrennwertkessel», erklärt Fack. Die Brennwerttechnik sei zwar teurer als die bisher dominierende Niedertemperaturtechnik.Allerdings müsse beim Preisvergleich berücksichtigt werden, dass beimEinbau von Brennwertkesseln die in der Regel notwendigeSchornsteinsanierung günstiger ausfalle. Dadurch gleichen sich dieKosten an.

Ein neuer Brennwertkessel mit Installation kostet laut Facketwa 8000 bis 9000 Euro. Vor dem Kauf sollten Hauseigentümer prüfen,ob Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruchgenommen werden können, rät Frielingsdorf.

«Der Austausch einer Heizungsanlage in einem alten Haus darf nicht isoliert betrachtet werden», sagt Hoppe. Denn die Größe der Anlagerichtet sich nach dem Wärmebedarf eines Gebäudes. Ist das Hausschlecht isoliert, muss eine größere und teurere Anlage eingebautwerden. Um Fehlplanungen zu vermeiden, sollte vor Beginn derSanierung gemeinsam mit einem Energieberater ein Konzept für dasGesamtgebäude erstellt werden.