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Rauchmelder im Neubau einplanen

23.12.2009, 10:48

Berlin/dpa. - Käufer eines schlüsselfertigen Hauses achten besser darauf, dass eventuell vorgeschriebene Rauchmelder zur Bauleistung gehören. Denn Rauchmelder im Neubau sind inzwischen in rund der Hälfte aller Bundesländer Pflicht.

Darauf verweist der Verband Privater Bauherren in Berlin. Bei der Bauabnahme wird dann auch die Funktion der Rauchmelder geprüft. Die Arbeitskosten, die durch das regelmäßige Warten von Rauchmeldern, Feuerlöschern und anderen Brandschutzhilfen entstehen, sind als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer, wie der Verband erläutert. Maximal ließen sich bis zu 1200 Euro pro Jahr absetzen.