Qualitätsweine und Prädikatsweine
Mainz/dpa. - Qualitätsweine müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Das Mindestmostgewicht liegt zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Für Prädikatsweine (früher: Qualitätswein mit Prädikat) gelten höhere Anforderungen.
Bei diesen Weinen darf etwa dem Most kein Zucker zur Erhöhung des Alkoholgehaltes zugesetzt werden. Es gibt sechs Prädikatsstufen in aufsteigender Reihenfolge: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Maßstab sind wiederum unterschiedliche Mindestmostgewichte. Das Mostgewicht kennzeichnet das Gewichtsverhältnis von einem Liter Most zu einem Liter Wasser bei 20 Grad Celsius. Daraus lässt sich der maximal mögliche Alkoholgehalt des späteren Weines ableiten.
Deutsches Weininstitut: www.deutscheweine.de