Preselection-Telefonverträge Preselection-Telefonverträge: Für Ortsgespräche ungünstig
Halle/MZ. - Egal, ob in Aschersleben,Halle, Stendal oder in einem anderen Ort inder Region: Verbraucher sollten auf der Hutsein, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt,wenn sie einen Anruf der Firma Net TelecomGmbH aus Düsseldorf erhalten. "Telefon-Offerten,die manchem Angerufenen auf den ersten Blickverlockend erscheinen, sind jedoch nicht fürjedermann günstig", sagt Beraterin undJuristin Simone Meisel. Das Ganze spiele sichper Telefon in etwa so ab: Eine nette Stimmeinformiert über die Möglichkeit, die Telefongebührendrastisch zu senken. Von einer Ersparnis biszu 75 Prozent ist die Rede. Bei dem Angerufenenkommt Interesse auf. Er lässt sich weiteres Informationsmaterialzusenden. Das überzeugt meist: Mit einem neuenPrivattarif habe er die Möglichkeit, Monatfür Monat 75 Prozent der Telefongebühren zusparen.
Allerdings funktioniere diese wunderbare Gebühreneinsparungnur, wenn ein so genannter "Preselection"-Vertragabgeschlossen werde, sagt die Verbraucherschützerin.Da viele bei dem Wort "Vertrag" misstrauischreagieren, sei die vertragliche Preselection-Bindungdes Kunden geschickt in einer "Privat-Sparvereinbarung"eingebaut.
Und das sei die Crux an der Geschichte. Gegenüberdem Call-by-Call-Telefonieren, bei dem derKunde von Mal zu Mal selbst entscheide, beiwelchem Anbieter er telefoniert, müsse beiPreselection eine feste Geschäftsbeziehungmit einem Anbieter eingegangen werden.
"Preselection" heißt übersetzt soviel wieVorauswahl. Der Begriff steht dafür, dasseine bestimmte Telefongesellschaft dauerhaftausgewählt wird, um über ihr Netz die Fern-und Auslandsgespräche abzuwickeln. Die Ortsgesprächedagegen werden weiterhin über die Telefongesellschaftgeführt, bei der der Verbraucher seinen Direktanschlussgemeldet hat. Darauf wird jedoch bei den offeriertenVerträgen nur im Kleingedruckten hingewiesen.
"Letztlich rechnet sich ein Preselection-Vertragnur im Einzelfall und ist von der Art derTelefonate - vorrangig Orts- oder Ferngespräche- abhängig", mahnt Simone Meisels> zur Vorsicht.Denn dass ein solcher Vertrag nicht für jedensinnvoll ist, verschwiegen die Telefonwerber.
Besonders ältere Menschen erkennen die Tragweiteihrer Unterschrift nicht. Selbst wenn siedie speziell für Fern- und Auslandsgesprächeneue vertraglich gebundene Telefongesellschaftdafür nicht nutzen, so fällt zumindest diemonatliche Grundgebühr an. Und das ungeachtetdessen, dass alle Ortsgespräche weiterhinüber die Telefongesellschaft, bei sie denDirektanschluss gemeldet haben, abwickeltwerden. Am Ende sind im Minimalfall monatlichzweimal Grundgebühren zu bezahlen.
In dem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentraleauch vor Tricks, mit denen vorwiegend betagteMenschen zur Unterschrift unter Verträge miteiner Telefongesellschaft bewegt werden sollen.An der Haustür stellten sich ihnen angeblicheMitarbeiter der Telekom vor. Ihr Anliegensei zu überprüfen, ob die letzten Telefonrechnungentatsächlich in Ordnung seien. Zeigten dieBetreffenden ihre Rechnungen vor, setztendie angeblichen Kundendienst-Mitarbeiter derTelekom einen Vertrag auf, in dem sie Kundennummerund Bankverbindung der Wohnungsinhaber anführen.Diese würden gebeten, das Papier zu unterschreiben."Ältere Menschen tun das häufig in dem Glauben,die Richtigkeit ihrer Rechnung zu bestätigen",meint Meisel. Dass es sich in Wirklichkeitum einen Vertrag mit einer neuen Telefongesellschafthandele, nämlich um einen Preselection-Vertrag,werde ihnen nicht bewusst.
Beratungstelefon der Verbraucherzentralemontags und freitags von 10 bis 12 Uhr; dienstagsund donnerstags von 10 bis 12 und 14 bis 16Uhr unter der Rufnummer 0190 -775770 (1,24Euro/Min.)