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MZ-Leserforum Notarinnen aus Sachsen-Anhalt geben Tipps zu Erbschaft und Testment

08.03.2022, 06:49
Ein handschriftliches Testament muss vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden.
Ein handschriftliches Testament muss vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Foto: DPA

Viele möchten nach ihrem Tod die eigenen Besitztümer - etwa Vermögen und Immobilien - bestimmten Menschen zukommen lassen. Leider sind die Personen, die der Erbfolge nach zum Erben berechtigt sind, nicht immer jene, denen der Verstorbene sein Hab und Gut am liebsten überlassen möchte.