Neue Bahncard Neue Bahncard: Falle im Kleingedruckten

Düsseldorf/MZ. - Wer zu den Kunden der am 1. August 2003 eingeführten "neuen Bahncard" gehört und den Vertrag loswerden will, muss sich jetzt beeilen: Wird nicht sechs Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert sich das Abo automatisch.
Nach dem Desaster mit dem geänderten Tarifsystem hatte die Deutsche Bahn im Spätsommer vergangenen Jahres eine Charmeoffensive gestartet. Statt Wirrwarr um Frühbucher-Vergünstigungen mit Zugbindung sollte eine neue Bahncard die Kunden zurück in Züge bringen. Aber: Der Preis verdoppelte sich im Vergleich zur Vorgänger-Version - außerdem gibt es die Bahncard nur noch im Abonnement. "Wir hören von den Bahnkunden immer wieder, dass sie das Zwangs-Abo als Zumutung empfinden", kritisiert Otmar Lell, Verkehrsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv). "Die Leute wollen Entscheidungsfreiheit. Genau das war das Problem des gescheiterten Preissystems - die meisten Fahrgäste wollen sich eben nicht langfristig auf einen bestimmten Zug festlegen. Ebenso wenig wollen die Leute sich darauf festlegen, die Bahncard im nächsten Jahr weiterzuführen."
Den Hinweis auf das Abonnementverfahren in den Vertragsunterlagen übersehen laut Lell nach den vorliegenden Beschwerden viele Verbraucher. Die Überschrift "Neu: die automatische Erneuerung der Bahncard" auf dem Formular suggeriere außerdem eher einen besonderen Service als eine Einschränkung der Wahlfreiheit.
Deutlich sind indes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: "Die Geltungsdauer der Bahncard 25 /
Bahncard 50 beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Bahncard 25 / Bahncard 50 nicht bis sechs Wochen vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird."
Wer also gleich am Starttag 1. August 2003 zugegriffen hat - nach Bahn-Angaben waren das immerhin rund 50 000 Kunden - muss dafür sorgen, dass bis Mitte Juni seine Kündigung eingeht. Vertragspartner der Bahncard-Kunden ist nach Angaben eines Bahn-Sprechers die DB Personenverkehr GmbH, zu adressieren sei die Kündigung aber an: BahnCard Service, 26417 Schortens.