MZ-Forum MZ-Forum: Kindergeld ist Einkommen
Halle/MZ. - Gudrun M., Eisleben Ich bin 56 Jahre und ALG-II-Empfängerin. Wie ändert sich der Vermögensfreibetrag für die Altersvorsorge? Was muss ich beachten?
Antwort: Vom 1. August an steigt der Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge von jetzt 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr. Damit eine Altersvorsorge nicht als Vermögen bei der ALG-II-Berechnung berücksichtigt wird, sollten Sie beachten, dass es sich um keine spekulative Anlage handelt. Der Vertrag muss so gestaltet sein, dass Ihnen das Geld erst mit Renteneintritt ausgezahlt wird und Sie weder vorher an das Geld kommen noch den Vertrag kündigen können.
Gunter P., Dessau: Stimmt es, dass Warmwasser bei den Kosten für Unterkunft und Heizung nicht übernommen wird?
Antwort: Bei angemessenem Wohnraum werden die Kosten für Unterkunft und Heizung anteilig in den Angemessenheitsgrenzen des kommunalen Trägers übernommen. Der Anteil Warmwasser ist in der Regelleistung enthalten und muss selbst getragen werden.
Beate G., Wittenberg: Ich habe jetzt ein Auto auf Kredit gekauft. Muss ich beim Ausfüllen des ALG-II-Antrags die monatliche Rate für das Auto angeben oder den noch ausstehenden Gesamtkredit?
Antwort: Sie müssen die Gesamtdarlehenssumme eintragen. Die Verbindlichkeiten werden vom Träger der Grundsicherung nur insofern gebraucht, um den Wert des Autos festzustellen. Die Raten selbst werden nicht übernommen.
Doris K., Wittenberg: Ich erhalte ALG II, war längere Zeit im Krankenhaus und musste hier neben den zehn Euro Tagesgeld noch drei Euro für die Verpflegung bezahlen. Ist das richtig?
Antwort: Ja, allerdings handelt es sich um zwei verschiedene Dinge. Die drei Euro pro Tag für die Verpflegung sind Ihnen von der Regelleistung abgezogen worden, da Sie im Krankenhaus unentgeltlich verpflegt worden sind. Bei den zehn Euro handelt es sich um die Zuzahlung pro Tag für die Krankenversicherung.
Petra W., Lützen: Meine Tochter, 20 Jahre, bekommt jetzt ALG II. Kann ich für sie auch Kindergeld bekommen und wird das als Einkommen gewertet?
Antwort: Auch wenn Ihr Kind arbeitslos ist, steht Ihnen Kindergeld zu. Den Antrag darauf können Sie auch rückwirkend bei der Familienkasse stellen. Kindergeld zählt bei ALG II als Einkommen.
Jürgen S., Köthen: In welcher Höhe kann ein Arbeitgeber Fördermittel bekommen, wenn er mich als ALG-II-Empfänger einstellt?
Antwort: Die Förderung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird stets im Einzelfall ermittelt. Sie sollten sich an den Träger Ihrer Grundsicherung wenden und sich das von Ihrer persönlichen Situation ausgehend vor Ort erläutern lassen.
Rainer I., Köthen: Wird die Eigenheimzulage bei der ALG-II-Berechnung als Einkommen angerechnet?
Antwort: Grundsätzlich ist die Eigenheimzulage Einkommen bei ALG II. Können Sie nachweisen, dass Sie die Eigenheimzulage an die Bank abgetreten haben und diese somit verpfändet ist, bleibt sie bei der Berechnung außen vor.
Katrin E., Kabelsketal: Mein Sohn ist noch beim Bund. Anschließend wird er wahrscheinlich arbeitslos sein. Kann er dann ALG II erhalten? Wann kann er sich den Antrag holen?
Antwort: Ihr Sohn kann den Antrag auf ALG II sechs Wochen vor Beendigung seines Wehrdienstes beim örtlichen Träger der Grundsicherung bekommen. Er sollte aber zuvor prüfen, ob ihm ALG I zustehen könnte.
Jana H., Merseburg: Ich studiere und erhalte Bafög. Kann ich trotzdem ALG II beziehen?
Antwort: Solange Sie studieren und damit grundsätzlich Bafög-förderfähig sind, sind Sie vom Bezug der Grundsicherung ausgeschlossen.
Nicole F., Quedlinburg: Ich wohne seit dem 16. Lebensjahr in einer eigenen Wohnung und seit einem Dreivierteljahr bei meinen zukünftigen Schwiegereltern. Zähle ich zur Bedarfsgemeinschaft meiner "Schwiegereltern", wenn ich einen Antrag auf ALG II stelle?
Antwort: Sie können beim Träger der Grundsicherung als alleinige Bedarfsgemeinschaft einen Antrag stellen und würden als Haushaltsgemeinschaft mit Ihren zukünftigen Schwiegereltern geführt werden. Zu prüfen wäre eine Unterhaltsvermutung Ihrer Eltern.
Anne W., Bernburg: Ich erhalte ALG II. Meine Tochter, unter 25 Jahre alt, erhält keine Leistung mehr, da sie wieder arbeitet. Mit der Begründung, dass meine Tochter jetzt in der Bedarfsgemeinschaft finanziell für mich aufkommen kann, soll mein ALG II wegfallen. Ist das rechtens? Wie wäre es, wenn sie in eine eigene Wohnung zieht?
Antwort: Das Einkommen der Eltern wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Umgedreht aber wird das Einkommen des Kindes nicht auf den Bedarf der Eltern angerechnet. Da Ihr Kind seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreitet, gehört es nicht mehr zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet: Sie als Mutter erhalten weiter ALG II. Ihre Tochter muss sich anteilig an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligen. Zieht Ihre Tochter in eine eigene Wohnung, kommt sie allein für ihren Bedarf auf und es ergibt sich keinerlei Bezug mehr zu Ihrem ALG II.
Werner P., Roßlau: Ich habe gelesen, dass ein Ehepaar 1 400 Euro ALG II bekommt. Wieso erhalten meine Frau und ich nur 900 Euro?
Antwort: Die Höhe des ALG II richtet sich nach Ihrem Bedarf und dem Ihrer Frau. Der Bedarf für Ihre Bedarfsgemeinschaft errechnet sich aus der Höhe der Regelleistung, einem eventuellem Mehrbedarf und den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Maren K., Wittenberg: Wird bei einem Ehepaar, bei dem die Frau eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, diese auf das ALG II des Mannes angerechnet?
Antwort: Ja. Aber nicht in vollem Umfang. Es gibt Freibeträge. In Ihrem Bescheid sehen Sie zumindest den angerechneten Teil unter dem Punkt "Sonstige Einkommen". Wenn Sie die Berechnung nicht nachvollziehen können, lassen Sie sich Ihren individuellen Fall von Ihrer Arge vorrechnen.
Klaus F., Naumburg: Meine Tochter bezieht ALG II. In absehbarer Zeit wird sie eine Erbschaft machen. Was muss sie tun? Wird ihr vorgeschrieben, wie sie das Geld verwenden muss?
Antwort: Nach Erhalt muss sie die Erbschaft umgehend der Arge melden. Sie wird dann wahrscheinlich nicht mehr hilfebedürftig sein, wird aber weiterhin als arbeitssuchend geführt. Es wird ihr nicht vorgeschrieben, wie sie das Geld einzusetzen hat. Ist das Erbe bei angemessener Lebensweise aufgebraucht, kann sie einem Neuantrag stellen.
Werner W., Eisleben: Warum wird das Einkommen meiner Freundin, mit der ich erst ein halbes Jahr zusammenlebe, mit zur Berechnung meines ALG II herangezogen? Ich denke, die Bedarfsgemeinschaft greift erst ab einem Jahr des Zusammenlebens. Gegen die Entscheidung habe ich Widerspruch eingelegt.
Antwort: Das ist immer wieder ein strittiges Thema. Das Vorhandensein einer eheähnlichen Gemeinschaft wird bei der Antragstellung geklärt. Das geschah wahrscheinlich auch in Ihrem Fall, somit gilt der Tatbestand vom Tag des Zusammenziehens an und eine weitere Prüfung entfällt. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, steht Ihnen der Klageweg offen.
Die Fragen und Antworten
notierten Manuela Bank und Dorothea Reinert.
Das Chat-Protokoll zum Thema ALG II im Internet unter: www.mz-web.de/mz-chat