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Mit dem Auto in den Urlaub Mit dem Auto in den Urlaub: Schutzbrief bietet Sicherheit

Von Kerstin Metze 01.07.2003, 10:43

Halle/MZ. - Für solche Fälle empfehlen Verbraucherschützer, sich die Leistungen ihrer Schutzbriefe oder Versicherungen genau anzuschauen. Während Kostenerstattungen und meistens auch Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl des Fahrzeuges und Verletzung mehr oder weniger ausreichend abgesichert sind, bleiben Betroffene in besonderen Notfällen meist im Regen stehen.

Nicht unwichtig ist auch nachzulesen, ob im Fall der Fälle nur der namentlich genannte Versicherungsnehmer oder Schutzbrief-Inhaber abgesichert ist oder auch ein anderer Fahrer beziehungsweise die ganze Familie. Und: Wie sind die Bedingungen, wenn man einen Mietwagen fährt?

Der größte Automobilclub Deutschlands, der ADAC, will seine Plus-Mitgliedschaft, die im Jahr 71,07 Euro kostet, gerade in diesen Punkten von den Schutzbriefen der Versicherer unterschieden wissen. "Wir sorgen dafür, dass in Not geratene Menschen mobil bleiben", verspricht Walter Holzhammer, Prokurist der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG. Und er bezieht dieses Versprechen ausdrücklich auch auf Unliebsamkeiten jenseits dramatischer Unglücke.

Holzhammer erzählt ein Beispiel: Ein Mann war zum Wandern nach Norwegen gefahren. Nach einem 50-Kilometer-Fußmarsch landete er mit schweren Blasen in einer Gastwirtschaft. Er meldete sich beim ADAC und orderte einen Hubschrauber zum Rücktransport. Da ein solcher in mehreren hundert Kilometern Umkreis nicht vorhanden war, überredete der Automobilclub stattdessen den Wirt, den Mann mit einem Pferd in die Zivilisation zurückzubringen. Der tat, worum er gebeten wurde und stellte dem ADAC 200 Euro in Rechnung. Der Club zahlte prompt.

Ähnlich dankbar wie der geplagte Wandersmann waren nach Holzhammers Auskunft ein behindertes Mitglied, dessen kaputter Rollstuhl an Ort und Stelle repariert worden war; eine Frau, die sich verletzt hatte und deren Ferienwohnung nur mit einem Esel zu erreichen war; oder ein Pärchen, dem während eines Bades das Auto gestohlen wurde und das nicht mehr hatte als das, was die Beiden auf dem Leibe trugen.

Für den Erwerb einer Schutzbrief-Versicherung plädiert auch die Stiftung Warentest in Berlin im Heft 5 / 2003 von "Finanztest". Al- lerdings sollte zunächst das Leistungsangebot des Autoversicherers gecheckt werden, denn mitunter ist der Schutzbrief bereits in der Kfz-Versicherung enthalten.

Auch wenn die Begriffe Krankheit, Unfall, Verletzung und Rücktransport in den Schutzbriefen vorkommen: Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ersetzen sie nicht.

"Eine Reisekrankenversicherung ist für Kassenpatienten zumindest bei Fernreisen unentbehrlich", betont Stiftung Warentest. In Ländern jenseits der Grenzen Europas zahle die Kasse nicht für Arzt oder Krankenhaus. Doch schon innerhalb von Europa mache der Zusatzschutz Sinn, denn auch mit dem Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkasse können Urlauber auf einem Teil der Kosten für Arzt oder Krankenhaus sitzen bleiben. Und: Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Be- stimmungen des Gastlandes und ist oft bescheidener als in Deutschland. Nicht versichert ist laut Stiftung Warentest der Rücktransport.

Anders bei der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Doch auch hier gilt: Vor dem Abschluss Preise und Leistungen genau anschauen. "Finanztest" hat die Angebote von 40 Versicherern verglichen und deutliche Unterschiede ausgemacht. So sollten Privat-Versicherte überprüfen, ob sie auch bei Fernreisen sicher sind. Bei vielen Policen gelte der Schutz im Ausland nur für Reisen mit begrenzter Dauer. Auch den Rücktransport bezahle nicht jede Versicherungsgesellschaft.