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Mietrechtstipp der Woche Mietrechtstipp der Woche: Vermieter muss Lärm durch Trittschall beseitigen

02.01.2003, 10:44

Hamburg/Berlin/dpa. - Ist in einer Mietwohnung jeder Schritt auf dem Laminatboden der darüber liegenden Wohnung überdeutlich zu hören, so liegt ein Mangel vor. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 316 S 10/02), auf das der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hinweist. Das Gericht verurteilte den Vermieter zu einer fachgerechten Trittschallisolierung der Decke.

Nach Ansicht der Richter ist der in der Wohnung wahrgenommene Trittschall eine Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs, den die Mieter nicht hinnehmen müssen. Dabei richtet sich die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung nicht nach technischen Normen, sondern nach dem menschlichen Gehör. Der Vermieter kann laut DMB dagegen nicht fordern, dass der in der oberen Wohnung lebende Mieter seine Räume ab sofort nur noch auf Strümpfen betreten darf.

Der Vermieter kann dem Gericht zufolge die fachgerechte Trittschallisolierung außerdem nicht mit dem Argument verweigern, die Baumaßnahme koste 20 000 Euro. Das Interesse des Mieters an der Mängelbeseitigung stehe keinesfalls in einem krassen Missverhältnis zu diesen Kosten. Letztlich müsse auch berücksichtigt werden, dass der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Vermieter den Einbau eines Laminatfußbodens in der oberen Wohnung gestattet hat, ohne die Auswirkungen auf die darunter liegende Wohnung zu bedenken.