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Mietrechtstipp der Woche Mietrechtstipp der Woche: Nachmieter darf nicht wegen Kind abgelehnt werden

26.06.2003, 08:37

Karlsruhe/Berlin/dpa. - Vermieter dürfen von Mietern vorgeschlagene Nachmieter nicht deshalb ablehnen, weil diese Kinder haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 244/02) weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Zudem darf der Vermieter vom Mieter vorgeschlagene Interessenten nicht durch gesteigerte Mietforderungen verschrecken. Das entschied laut DMB das Landgericht Kassel (Az.: 1 S 541/02).

In dem in Karlsruhe verhandelten Fall gaben die Richter einem Mieter Recht, der einen Vater mit Kind als Nachmieter vorgeschlagen hatte. Das Landgericht Kassel musste einen Fall beurteilen, in dem ein Nachmieter bereit gewesen war, zu den gleichen Vertragskonditionen in das Mietverhältnis einzutreten, die bisher zwischen Mieter und Vermieter galten. Der Vermieter jedoch wollte den Vertragsabschluss von einer Mieterhöhung in Höhe von damals 120 Mark (etwa 61 Euro) monatlich abhängig machen.

Lehnt ein Vermieter einen geeigneten Nachmieter als unzumutbar ab oder vereitelt er durch ungünstigere Bedingungen den Vertragsabschluss, wird das bisherige Mietverhältnis trotzdem beendet. Von dem Zeitpunkt an, zu dem der Nachmieter bereit gewesen wäre, in das Mietverhältnis einzutreten, muss der bisherige Bewohner keine Miete mehr zahlen. Ein Mieter muss laut DMB nicht drei oder mehrere potenzielle Nachmieter stellen, sondern nur einen geeigneten und zumutbaren Kandidaten.