Mietrechtstipp Mietrechtstipp: Beim Anbringen von Balkonkästen auf Regeln achten
Berlin/dpa. - Beachten müssen Mieter außerdem, dass ihre Nachbarn durch dieBalkonbepflanzung nicht gestört oder beeinträchtigt werden. In einemFall, mit dem sich das Landgericht Berlin beschäftigen musste (Az.:67 S 127/02), hatte eine Frau in Blumenkästen Knöterich gepflanzt,der so stark wucherte, dass er über die Balkonbrüstung wuchs. Dieshatte zur Folge, dass auf die darunter liegende Terrasse ständigBlüten und andere Pflanzenteile sowie Vogelkot fiel. Die Mieterinmüsse die Pflanzen so zurückschneiden, dass sie nicht mehr über dieBrüstung ragen, entschied das Gericht.
Beim Gießen der Pflanzen muss dem DMB zufolge beachtet werden,dass auslaufendes Wasser nicht die Fassade, andere Gebäudeteile oderdarunter wohnende Mieter beeinträchtigt. In Wohnungseigentumsanlagenkönnen die Eigentümer festlegen, dass Balkone oder Dachterrassen einheitlich gestaltet werden. Das kann unter Umständen auch bedeuten,dass einzelne Wohnungsbesitzer auf Blumenkästen verzichten müssen.dpa/gms