Mietrecht Mietrecht: Raus aus dem Vertrag nach drei Monaten
Halle/MZ. - Das sei selbst dann der Fall, wenn in dem vor September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen formularvertraglich vereinbart worden sind.
"Der Gesetzgeber hat damit eine rechtliche Unklarheit, die nach der großen Mietrechtsreform 2001 geblieben war, beseitigt", erklärt die Mieterbundchefin. Bis zu diesem Zeitpunkt galt die dreimonatige Kündigungsfrist nur für Mietverträge, die nach dem 31. August 2001 abgeschlossen worden sind. Für alle vorher abgeschlossenen Verträge galten längere, gestaffelte Kündigungsfristen. So konnte die Kündigungsfrist nach zehn Jahren Miete bis zu einem Jahr dauern. Für viele Mieter bedeutet Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel mit der grundsätzlich kurzen Kündigungsfrist nicht mehr automatisch doppelte Mietzahlungen, Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter über das Stellen von Nachmietern oder um das Aufheben von Verträgen.
Individuelle Vereinbarung
Den Vorteil der dreimonatigen Kündigungsfrist können nach Aussage von Ellen Schultz einzig jene Mieter nicht genießen, in deren "Altverträgen" eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart ist. Hier handelt es sich - abweichend vom Formularmietvertrag - um individuell getroffene Vereinbarungen. Und die sind einzuhalten.
Im Gegensatz dazu sind die in alten DDR-Mietverträgen vereinbarten Fristen von 14 Tagen oder vier Wochen auch weiterhin gültig. Das gilt auch in den alten Bundesländern für vertraglich vereinbarte kürzere Kündigungsfristen.
Die neue Kündigungsregel gilt allerdings nicht für Vermieter. Die müssen sich weiterhin an die nach der Wohndauer gestaffelten Kündigungsfristen in "Altverträgen" richten. Bei den seit 1. September 2001 abgeschlossenen Verträgen haben Vermieter eine Kündigungsfrist von maximal neun Monaten.
Nachschieben möglich
Mieter, die im Mai bereits gekündigt haben und nach ihrem alten Mietvertrag eine Kündigungsfrist von einem Jahr erwarten, können Ellen Schultz zufolge jetzt eine neue Kündigung nachschieben. Hält der Vermieter die Kündigung beispielsweise bis zum 3. Juli in der Hand, endet der Mietvertrag am 30. September dieses Jahres.