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Mietrecht Mietrecht: Die Wohnung richtig kündigen

18.03.2004, 10:41

Aachen/Berlin/dpa. - In diesem Fall wird den Richtern zufolge der Samstag wie ein Sonn-oder Feiertag behandelt. Das gilt zum Beispiel im Monat April diesesJahres. Hier ist somit erst Montag, der 5. April der dritte Werktag,zu dem eine Kündigung eingegangen sein muss. In der Praxis kann die«Werktags-Regelung» ein komplette Monatsmiete kosten oder einsparen,erklärt der Deutsche Mieterbund. Denn kommt die Kündigung nach demdritten Werktag beim Vertragspartner an, läuft die Kündigungsfristerst vom darauffolgenden Monat an.