1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Mietrecht: Mietrecht: Besenreine Übergabe

Mietrecht Mietrecht: Besenreine Übergabe

02.08.2009, 15:33

Halle/MZ. - Eike Z., Bitterfeld-Wolfen: Kann der Vermieter die Baukosten für eine Kleinkläranlage auf die Mieter umlegen?

Antwort: Die Baukosten für eine Kleinkläranlage darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, wohl aber die Kosten für die Bewirtschaftung der Anlage.

Christine H., Halle: Ich habe eine Frage zu Mieterhöhungen. Unser Fernwärme-System soll vom Einrohr- auf ein Zweirohr-Wärmesystem umgestellt werden. Kann das als Modernisierung deklariert werden, und berechtigt das zu einer Mieterhöhung von 93 Euro?

Antwort: Die Umstellung eines Heizungssystems von Einrohr- auf Zweirohrsystem umfasst sowohl einen Teil Instandsetzungs- als auch einen Teil Modernisierungsarbeiten. Der Modernisierungsanteil begründet eine Umlage auf die Miete und damit eine Mieterhöhung. Inwieweit deren Höhe gerechtfertigt ist, muss geprüft werden, hier bestehen große Zweifel an der angegebenen Höhe.

Lothar J., Ballenstedt: Ich habe seit zehn Jahren eine Haushälfte angemietet. Jetzt müsste die Auslegware erneuert werden. Der Vermieter möchte aber statt dessen Parkett einbringen, das mir jedoch zu fußkalt ist. Muss ich Parkett hinnehmen?

Antwort: Wenn Sie die Wohnung mit Teppich-Auslegware angemietet haben, haben Sie bei Erneuerung wieder Anspruch auf Teppich-Auslegware.

Karin P., Saalekreis: Darf der Vermieter von mir eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten verlangen?

Antwort: Laut Gesetz kann eine Kaution in Höhe von bis zu drei Nettomieten verlangt werden.

Gudrun T., Weißenfels: Meinem Sohn ist von seinem Vermieter fristlos der Mietvertrag gekündigt worden. Für den Auszug hat er nun

14 Tage Zeit. Ist das rechtens?

Antwort: Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter kann das Mietverhältnis sofort beenden. Zu prüfen wäre, inwieweit die fristlose Kündigung wirksam ist. Hier sollte Ihr Sohn Rechtsrat einholen.

Herta M., Merseburg: Unser Vermieter erhöht bei jeder Betriebskostenabrechnung die Umlage für die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung. Ist das rechtens?

Antwort: Die Erhöhung der Grundsteuer wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter einen veränderten Steuerbescheid bekommen hat. In Bezug auf die Gebäudeversicherung können Sie in die Versicherungspolice Ihres Vermieters Einblick nehmen, um zu sehen, ob all das, was versichert ist, tatsächlich umlagefähig ist. In beiden Fällen sollten Sie gegenüber Ihrem Vermieter schriftlich Einwendung erheben und von Ihrem Prüfrecht Gebrauch machen.

Sven L., Halle: Mein Mietvertrag enthält eine Kleinstreparaturklausel mit einer Einzelfallbegrenzung auf 75 Euro. Jetzt hat mir der Vermieter eine Rechnung von 150 Euro vorgelegt und meint, ich müsse laut Klausel einen Anteil von 75 Euro bezahlen. Ist das richtig?

Antwort: Nein, Sie müssen nicht einen Cent bezahlen, da die Reparatur Ihren Anteil von 75 Euro übersteigt. Eine anteilige Bezahlung ist unrechtmäßig.

Hans-Joachim K., Bennstedt: Meine letzte Betriebskostenabrechnung weist eine Steigerung des Heizölverbrauchs von 334 Prozent aus. Das ist absurd. Was tun?

Antwort: Erheben Sie bei Ihrem Vermieter schriftlich Einwendung gegen die Heizölabrechnung und verlangen Sie einen Nachweis darüber, wie sich die Position zusammensetzt. Wenn kein Nachweis erbracht wird, sollten Sie diese Position aus der Betriebskostenabrechnung herausrechnen, da der Betrag nicht fällig ist.

Torsten M., Bitterfeld-Wolfen: Ich ziehe in eine Dachgeschosswohnung. Inwieweit zählen Wandschrägen zur Wohnfläche? Wie werden Balkon, Gästetoilette und Keller mitgerechnet?

Antwort: Flächen bis zu einer lichten Höhe von zwei Metern zählen voll zur Wohnfläche. Flächen von einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern zählen zur Hälfte als Wohnfläche. Flächen unter einem Meter zählen zur Wohnfläche überhaupt nicht dazu. Ansonsten gilt: Alles, was sich außerhalb der Wohnung befindet, wie beispielsweise ein Keller, zählt nicht zur Wohnfläche. Alles, was sich innerhalb der Wohnung befindet, zum Beispiel Gästetoilette, Abstellkammer, zählt zur Wohnfläche. Ein Balkon kann maximal bis zu 50 Prozent zur Wohnfläche gerechnet werden.

Ludwig P., Halle: Auf unserem Mietshaus befindet sich eine TV-Schüssel. Pro Haushalt sollen 100 Euro als Kabel-Antennengebühr bezahlt werden. Ist das rechtens?

Antwort: Auf den Mieter umgelegt werden dürfen nur die laufenden Kosten für den Betrieb der Schüssel, also die Wartungs- und Stromkosten. Sie sollten Einwendung erheben und sich vom Vermieter nachweislich erklären lassen, woraus sich die 100 Euro begründen. Auf den ersten Blick erscheint die Position viel zu hoch.

Bernd S., Halle: Meine Schwiegermutter muss von heute auf morgen in ein Pflegeheim. Hat sie ein Sonderkündigungsrecht für ihre alte Wohnung?

Antwort: Ein Sonderkündigungsrecht beim Wechsel von der Mietwohnung in ein Pflegeheim gibt es nicht. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag und beträgt grundsätzlich drei Monate.

Fragen und Antworten notierten Sabine Ernst und Dorothea Reinert.

DAS FRAGTEN DIE CHATTER

Dominik fragte: Ich ziehe aus meiner derzeitigen Wohnung aus. Die Wände sind nicht tapeziert, sondern weiß gestrichen. An manchen Stellen der Wand sind leichte Abnutzungen zu sehen. Muss ich beim Auszug die gesamte Wohnung neu streichen, oder genügt es, die einzelnen Stellen zu überstreichen?

Die Regelungen zu Renovierungsarbeiten finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Bitte nicht punktuell ausbessern, dies könnte Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Lassen Sie den Vertrag nochmals prüfen, zum Beispiel beim örtlichen Mieterverein.

Mieter 99 fragte: In meinem Mietvertrag steht nur, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist. Heißt das, dass ich auch neu malern oder gar tapezieren muss?

Antwort: Besenrein heißt: Sie müssen die Wohnung vor Abgabe auskehren. Dies beinhaltet keine Maler- und Tapezierarbeiten.

Mieter_16c fragte: Kann mich mein Vermieter im Mietvertrag auf ein Jahr Mindestlaufzeit festlegen? Gibt es Umstände, unter denen ich auch unter Einhaltung der danach üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten bereits vor Ablauf eines Jahres kündigen darf?

Ein Mietvertrag wird im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen, damit gilt die Mindestlaufzeit. Sie können dann nicht vorzeitig kündigen.

dino fragte: Ist bei einer Mietkündigung die Aufrechnung der Kaution gegen die Mietrestzahlung möglich?

Nein, Sie dürfen als Mieter die Kaution nicht mit den letzten Mietzahlungen aufrechnen.