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Mieter zeigen wenig Interesse an Energieausweis

27.10.2008, 12:19

Kempten/dpa. - Das Interesse von Mietern und Käufern an dem Energieausweis eines Gebäudes ist gering. «Nur wenige machen bislang Gebrauch von ihrem Recht, sich beim Wohnungswechsel oder Wohnungskauf einen solchen Ausweis vorlegen zu lassen.»

Das sagte Martin Sambale, Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza). Mit jeder neuen Stufe des Energieausweises steige nach Auffassung des Energieberaters die Verunsicherung bei den Hausbesitzern. «Es kommen viele zu uns, die nicht mehr durchblicken, welche Regelung sie in welchem Ausmaß betrifft.»

Der Energieberater bedauert, dass von Seiten der Mieter die Chance, sich über den Energieverbrauch zu informieren, bislang kaum genutzt werde. «Es haken erst wenige nach, wenn sie sich für eine neue Wohnung interessieren.» Sambale glaubt nicht, dass es in ländlichen Regionen wie im Allgäu Befürchtungen gebe, dass die Frage nach dem Energieausweis ein Miethindernis darstellen könne. «Dafür ist die Wohnungsfluktuation hier zu niedrig.» In Berlin jedoch seien Fälle bekannt geworden, in denen Personen bei der Neuvermietung nicht berücksichtigt wurden, sobald sie sich zu informiert zeigten.

Seit Juli dieses Jahres ist der Energieausweis für ältere Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Er muss auf Anfrage des Käufers oder Mieters vorgelegt werden. «Bei diesem Ausweis handelt es sich um eine einfache Darstellung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Dadurch soll für den Laien sofort erkennbar sein, ob er hohe oder niedrige Energiekosten zu erwarten hat», erklärte Sambale. Ziel sei eine Verbesserung des Klimaschutzes.

Verwirrung stiften nach Ansicht des Experten jedoch die vielen Stufen des Energieausweises, die nach und nach mit detaillierten Einzelbestimmungen in Kraft treten. So ist am 1. Oktober mit dem Bedarfsausweis wieder eine neue Pflicht hinzugekommen. Er gebe Auskunft sowohl über die energetische Qualität des Hauses als auch über den Modernisierungsbedarf. Betroffen davon sind Besitzer von Häusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, die Baujahr 1977 oder älter sind. «Auch bei manchen Förderprogrammen für Sanierungen muss jetzt ein Bedarfsausweis vorgelegt werden», sagte Sambale. Eine nächste Stufe für jüngere Gebäude tritt ab Januar 2009 in Kraft.