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Mieter nutzt Garten ohne Vertrag: Eigentümer darf widerrufen

06.07.2007, 12:22

Berlin/dpa. - Das Gericht verurteilte einen Mieter, der sich im Hof eines Mehrfamilienhaus nach mündlicher Erlaubnis einen Garten eingerichtet hatte, diesen zu räumen. Zuvor hatte der Eigentümer alle Mieter befragt, wie der Hof genutzt werden solle und daraufhin einen Nutzungsplan erstellt. In diesem hatte der Garten keinen Platz. Dem habe sich der Mieter zu beugen, urteilte der Gericht. Eine bloße «Gestattung» des Gartens durch den Eigentümer müsse nicht für immer Gültigkeit haben.