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Mieter kann Satelliten-Schüssel verwehrt werden
Arnsberg/dpa. - In einem Mietshaus mit Kabelanschluss haben Mieter nicht automatisch das Recht eine Satellitenschüssel zu montieren. Dies hat das Landgericht Arnsberger in zweiter Instanz entschieden (Az.: 5 S 54/04).
Im vorliegenden Fall hatte ein im Ausland geborener Mieter per «Schüssel» Programme aus seiner alten Heimat empfangen wollen. Da diese Sender bis auf einen auch über Kabel zu empfangen seien, wehrte sich der Vermieter erfolgreich gegen die Schüssel an der Hauswand.