Miete: Wasserkosten Miete: Wasserkosten: Welche Anzeige gilt denn nun?
Halle/MZ. - Seit in den meisten Wohnungen Wasseruhren installiert sind, kann bei der Betriebskostenabrechnung darauf gewartet werden, dass Mieter bei der Position Wasserkosten auf die Barrikaden gehen. In den meisten Fällen zu Unrecht, erklärt Rechtsanwältin Ellen Schultz, Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes in Sachsen-Anhalt, "denn es ist nun mal so, dass diese Abrechnungen nicht gerechter sind als jene ohne Wasseruhr". Allerdings seien die Abrechnungsprinzipien für einen Nicht-Mietfachmann nur schwer zu verstehen. Das erschwere das exakte Prüfen der Abrechnungen, dennoch sei es notwendig.
Vielen Mietern falle es schwer zu akzeptieren, dass ihr tatsächlicher Wasserverbrauch zwar auf der Abrechnung erscheint, jedoch höhere Kosten ausgewiesen werden. Sie argwöhnten eine Wasserpreis-Erhöhung oder schlichtweg einen Rechenfehler ihres Vermieters. Weder das eine, noch das andere müsse der Fall sein, so die Mieterbund-Chefin.
Messdifferenzen bei der verbrauchsabhängigen Wasserabrechnung blieben in Ein- und Zweifamilienhäusern überschaubar. Das Problem betreffe vor allem Häuser, in denen viele Mietparteien wohnen. Hier liege die Anzeige des Hauptwasserzählers in fast schöner Regelmäßigkeit über der Anzeige der Summe der Wohnungswasserzähler.
Ursache dafür: Die Wasseruhren in den Wohnungen zeigten grundsätzlich nicht den 100-prozentigen Wasserverbrauch eines Hauses an. Einerseits könnten sie den Verbrauch von Kleinstmengen nicht erfassen, beispielsweise bei tropfenden Wasserhähnen.
Andererseits werde hier nicht registriert, wenn an anderen Stellen des Hauses Wasser entnommen wird: in leer stehenden Wohnungen, im Waschhaus, an Zapfstellen für den Garten. "Auch wenn an den einzelnen Stellen immer nur ein paar Liter zusätzlich zusammen kommen, summiert sich das - letztlich auch in den Kosten", sagt Ellen Schultz.
Resümee für Mieter: Der Stand am Hauptwasserzähler ist - zumindest in großen Häusern, krass in Häuserblöcken - niemals identisch mit der Summe aller Wasserzähler im Haus. Aus diesem Grund geht die Rechtsprechung davon aus, dass sämtliche sonstigen Wasserverbräuche im Haus auf alle Mieter umgelegt werden können. Der tatsächliche Verbrauch darf nicht zu Lasten des Vermieters gehen.
Ellen Schultz: "Wird Wasser verbrauchsabhängig abgerechnet und zeigt der Hauptwasserzähler eines Hauses einen größeren Verbrauch an als die Wohnungswasserzähler zusammen, so gilt der Hauptwasserzähler. Die Wasserkosten werden dann anteilig nach dem Verhältnis der Anzeigenwerte der Wohnungszähler auf die Mieter verteilt." Diese Abrechnungsweise (AG Dortmund, DWW 92, 180) gelte bis zu einer Abweichung von 20Prozent und müsse von Mietern hingenommen werden.<$7>, so die Rechtsprechung.
Anders sei es, wenn der Hauptwasserzähler deutlich mehr - ab 20 Prozent - als die Summe der Wohnungszähler im Haus anzeigt. Dann sei nach den Wohnungszählern abzurechnen, wie auch das Urteil des Amtsgerichts Halle-Saal-
kreis vom 14. Oktober 2002, Aktenzeichen 106 C 3294/01, besagt. "Derart hohe Differenzen zwischen den Wasserzählern sind nicht mehr mit 'Messtoleranzen' zu erklären." Hier spreche alles für Fehler im Versorgungssystem. "Und hierfür trägt der Vermieter die Verantwortung. Das heißt, er kann Mietern die hohe Wasserdifferenz und damit die Kosten dafür nicht anlasten", umreißt die Anwältin die rechtliche Lage.
Geschehe das doch, sollten Mieter die Betriebskostenabrechnung zurückweisen und eine Korrektur verlangen, rät die Mieterbundvorsitzende. So, wie das Fritz Eifler aus Halle und andere Mieter mit Erfolg getan haben.
Allerdings erst nach hartnäckigem Nachhaken, wie Fritz Eifler in einem Leserbrief schreibt: "Nach drei aufeinanderfolgenden Widersprüchen hat der Vermieter die Hauptwasseruhr überprüfen lassen und uns Mietern rund zehn Prozent der Kosten zurückerstattet. So dass jetzt die Normgröße, sprich zulässige Messtoleranz von 20 Prozent, erreicht ist."