Mehr Familien bekommen Kinderzuschlag
Nürnberg/dpa. - Künftig haben mehr Familien einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Eltern sollten sich deshalb möglichst bald bei der Familienkasse erkundigen, ob sie den Kinderzuschlag erhalten, rät Kurt Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.
Denn die Berechnung der Ansprüche ist so kompliziert, dass Laien sie kaum selbst vornehmen können. Der Bundesrat hat am Freitag (19. September) dem Ausbau des Kinderzuschlages zum 1. Oktober zugestimmt. Künftig sollen rund 250 000 Kinder - und damit doppelt so viele wie bisher - diese staatliche Unterstützung erhalten.
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld. Er wird für unter 25-jährige, unverheiratete Kinder gezahlt, wenn das Familieneinkommen zwar für den Lebensunterhalt der Eltern, nicht aber für die Kinder reicht. Wie hoch der Kinderzuschlag ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder ab, es gibt aber pro Kind höchstens 140 Euro im Monat, erläutert die Bundesagentur.
Vom 1. Oktober an liegt die Mindesteinkommensgrenze für Elternpaare bei 900 Euro, für Alleinerziehende bei 600 Euro. Wer weniger verdient, bekommt in der Regel Arbeitslosengeld. Gleichzeitig dürfen Einkommen und Vermögen aber auch die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen.
Die Familienkasse der BA erläutert das mit eine Rechenbeispiel: Ein Ehepaar mit drei minderjährigen Kindern bekommt Kindergeld in Höhe von 462 Euro im Monat. Die angemessene monatliche Miete beträgt 900 Euro, der Vater verdient monatlich 2625 Euro brutto. Nach allen Abzügen würde sich ein zu berücksichtigendes Einkommen in Höhe von 1601 Euro ergeben. Die Höchsteinkommensgrenze, errechnet aus Grund- und Wohnbedarf der Eltern sowie dem höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag liegt bei 1612 Euro.
Da das zu berücksichtigende Einkommen nicht diese Höchsteinkommensgrenze überschreitet, besteht grundsätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag. Das Einkommen ist in diesem Fall aber aber höher als die Bemessungsgrenze von 1192 Euro. Deshalb stünde der Familie nur ein verminderte Kinderzuschlag von 220 Euro für die drei Kinder im Monat zu.
Informationen zum Kinderzuschlag gibt die Familienkasse der BA montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 01801/54 63 37 (für 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
Weitere Infos (unter «Bürgerinnen & Bürger», dann «Familie und Kinder»): www.arbeitsagentur.de