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Makler Makler: Provision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen

21.11.2002, 10:20

Berlin/dpa. - Die Höhe der Maklerprovision für eine Wohnungsvermittlung darf höchstens zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Hinzu kommt noch die zu entrichtende Mehrwertsteuer. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Hat ein Mieter bereits eine höhere Summe bezahlt, kann er die überhöhte Provision bis zu vier Jahre lang zurückfordern. Dem Makler droht dann außerdem ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro.

Für sein Recht auf Provision muss der Makler außerdem einen Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen haben, so der DMB. Mündliche Maklerverträge seien zwar ebenfalls möglich. Doch im Streitfall müsse der Makler beweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Der Makler müsse zudem entweder einen Mietvertrag nachweisen oder vermitteln.

Der Makler hat laut DMB keinen Anspruch auf eine Provision, wenn er Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der betreffenden Wohnung ist. Gleiches gelte, wenn der Makler mit dem Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng verbunden ist.