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Lebensmittel-Etiketten Lebensmittel-Etiketten: Was steht drauf?

Von Eva Neumann 15.11.2005, 11:05

Berlin/Bonn/dpa. - Dank EU-weiter Kennzeichnungsvorschriften muss jedes Etikett alle wichtigen Informationen über Zutaten, Qualitätsmerkmale und Eigenschaften des Produktes liefern. Ende November kommen zahlreiche neue Informationen hinzu.

Das erste Muss ist eine so genannte Verkehrsbezeichnung, ein für den Verbraucher verständlicher Name. Fantasie-Namen dürfen die Käufer zwar locken, müssen jedoch mit einem erklärenden Zusatz wie «Fruchtsaft» oder «Schokoladenbonbons» versehen werden.

Da die Verpackung nicht immer Rückschlüsse auf die Füllmenge erlaubt, muss diese explizit in Gramm oder Litern angegeben werden. «Entscheidend ist jedoch das Verhältnis der Menge zum Preis», betont Laura Groche, Ernährungsreferentin bei der Verbraucherinitiative in Berlin. In der Nähe der Ware muss deshalb der Grundpreis - beispielsweise Preis pro Kilo - ausgewiesen sein.

Ebenfalls Pflicht ist das Mindesthaltbarkeitsdatum: Es bezeichnet den Termin, bis zu dem der Hersteller bei ordnungsgemäßer Lagerung den einwandfreien Zustand seiner Ware garantiert. Ein Verbrauchsdatum dagegen «gibt es nur bei besonders sensiblen, leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch oder Geflügel», erklärt die Ernährungsreferentin. Auch Name und Anschrift des Herstellers oder Verkäufers sowie Los- oder Chargennummer müssen angegeben sein.

Richtig kompliziert wird es bei der Zutatenliste: «Viele Hersteller haben auf ihre Etiketten eine Rufnummer für weitere Rückfragen aufgedruckt. Wesentlichstes Thema solcher Fragen sind nach wie vor die Zutaten und Zusatzstoffe in Lebensmitteln», bestätigt Rechtsanwalt Peter Loosen, der das Büro Brüssel des industrienahen Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde leitet.

In der Zutatenliste müssen alle Zutaten aufgeführt werden, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet werden. Die Zutat mit dem größten Gewichtsanteil steht dabei immer am Anfang der Liste. Weiter hinten finden sich die Zusatzstoffe und Aromen.

Vom 25. November an gelten einige Neuerungen in der Zutatenliste: Dann müssen so genannte Wert gebende Zutaten mit ihrem genauen prozentualen Anteil am Gesamtprodukt gekennzeichnet werden. Als Wert gebend gelten Zutaten, wenn sie in der Verkehrsbezeichnung enthalten sind, wie bei Spinatpizza und Schokoladenkeks. «Hiermit hat der Verbraucher jetzt die Möglichkeit zu vergleichen: Welcher Heringssalat hat mehr Fischeinlage?», unterstreicht Groche.

Außerdem müssen nun alle zusammengesetzten Zutaten wie Fruchtzubereitung oder Gemüsefüllung in ihren einzelnen Bestandteilen aufgeführt werden. «Damit weiß der Erdbeer- oder der Möhrenallergiker, welche Produkte er vermeiden sollte», erläutert Gesa Maschkowski, Ökotrophologin beim aid infodienst in Bonn.

Genauso wichtig ist für Allergiker die neu eingeführte verbindliche Ausweisung von Allergenen. Kennzeichnungspflichtig sind ab November zwölf Produktgruppen, darunter glutenhaltiges Getreide wie Weizen oder Gerste, Erdnüsse und Walnüsse, Soja und Milch einschließlich Laktose.

Immer mehr Informationen bedeuten allerdings auch immer längere Texte. «Auf einem Etikett steht jedoch nicht endlos viel Platz zur Verfügung», sagt Rechtsanwalt Loosen. Schon jetzt erschwerten zu kleine Buchstaben oft das Lesen.