Lebensmittel Lebensmittel: Angaben auf Etiketten
Halle/dpa. - Im Zutatenverzeichnis müssen alle Inhaltsstoffe in der absteigenden Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet sein. Wird eine bestimmte Zutat auf dem Etikett besonders hervorgehoben - beispielsweise durch den Zusatz "mit Rosinen" -, muss der Anteil dieser Zutat in Prozent angegeben werden.
Leicht verderbliche Waren sind mit einem Verbrauchsdatum zu versehen ("mindestens haltbar bis") und dürfen nach diesem Datum nur noch in einwandfreiem Zustand und mit einem Hinweis verkauft werden. Auf verpackten Lebensmitteln muss stets die Füllmenge in Gramm oder Litern stehen. Im Supermarkt muss der Verbraucher außerdem in der Nähe der Ware Preis und Grundpreis zur Vergleichbarkeit bei unterschiedlichen Füllmengen finden.
Schließlich muss ein Lebensmittel als Herkunftsnachweis Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der EU niedergelassenen Verkäufers tragen. Um Ware rückverfolgbar zu machen, darf den Experten zufolge auch eine Chargennummer nicht fehlen. Diese Kennzeichnung sei vor allem für Rückrufaktionen unentbehrlich.