Künstliche Befruchtung bei Frau über 40: Kein Zuschuss
Kassel/dpa. - Die gesetzlichen Krankenkassen müssen für künstliche Befruchtungen nur bis zum 40. Lebensjahr von verheirateten Frauen zahlen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom Dienstag (3. März) hervor.
Die zeitliche Beschränkung ist nicht grundgesetzwidrig. In seinem Urteil wies der 1. Senat darauf hin, dass die künstliche Befruchtung nicht zum Kernbereich der Krankenversicherung gehöre. Damit verwarf er die Revision einer im Jahr 1964 geborenen Klägerin (Az.: B 1 KR 12/08 R).
Sie hatte im April 2005 eine Übernahme der Kosten für die künstliche Befruchtung beantragt, weil ihr Ehemann nicht zeugungsfähig ist. Sie hielt die Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen für verfassungswidrig. Auch die Vorinstanzen hatten geurteilt, diese Grenze stehe mit dem Grundgesetz in Einklang.
Die Klägerin hatte darauf verwiesen, dass eine private Krankenkasse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst dann nicht mehr zahlen müsse, wenn die Erfolgsaussicht weniger als 15 Prozent betrage. Bei der sogenannten In-Vitro-Fertilisation liege nach Zahlen aus dem Jahr 2006 bei Frauen zwischen 40 und 42 Jahren die Chance auf eine Schwangerschaft noch bei mehr als 15 Prozent. Das Gericht hielt dem entgegen, dass bei Frauen im 40. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft bei 18 Prozent liege und im 30. Lebensjahr mit 34 Prozent fast doppelt so hoch sei.
Dass private Kassen in diesem Fall hätten zahlen müssen, war für das Bundessozialgericht «ohne Belang». Denn die Ungleichbehandlung sei eine Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme.
Bundessozialgericht in Kassel: www.bundessozialgericht.de
IVF-Register: www.deutsches-ivf-register.de
Ärzte in Deutschland haben im Jahr 2007 etwa 60 000 künstliche Befruchtungen vorgenommen. Nach Zahlen des Deutschen IVF-Registers wurden damit mehr als 40 000 Frauen behandelt. Das Ergebnis waren rund 6000 Geburten. Bis zum Jahr 2003 gab es einen starken Anstieg der künstlichen Befruchtungen auf 105 000 Fälle.
Als Folge der Gesundheitsreform müssen Paare seit 2004 aber mit Kosten von bis zu 1900 Euro pro Behandlungszyklus rechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche bei Frauen zwischen 25 und 40 Jahren. Paare ohne Trauschein bekommen in Deutschland keine finanzielle Hilfe von den Kassen.
Die Altersgrenze wurde auch mit unterschiedlichen Ergebnissen bei den Behandlungen begründet. Bei Frauen unter 30 Jahren liegt die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft nach einer IVF-Behandlung bei knapp 37 Prozent, bei 40-Jährigen und Älteren sind es weniger als 18 Prozent.