Kostenfallen Kostenfallen: Neue Gesetze gegen Abzocke im Internet und am Telefon
Frankfurt/AFP. - Buttonlösung: Verdeckten Abo- und Kostenfallen im Internet soll ab August der Garaus gemacht werden. Wer Waren oder Dienstleistungen im Netz anbietet, muss jeden Kunden vor dessen Bestellung deutlich auf die anfallenden Kosten hinweisen. Dieser muss dann mit einem Klick auf einen Warnbutton bestätigen, dass er auch wirklich kostenpflichtig etwas bestellen will. Nur so kommt fortan im Internet ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
Call-by-Call: Anbieter von Billig-Vorwahlen müssen ihren Telefonkunden künftig vor jedem Gespräch die aktuelle Gebühr mitteilen. So sollen Kunden der Gefahr entgehen, die Nummer gerade in einem Zeitfenster zu nutzen, in dem die Vorwahl nicht besonders billig, sondern besonders teuer ist. Rutscht der Verbraucher während eines Telefonats in ein anderes Gebührenfenster, so muss während des Gesprächs eine entsprechende Ansage erfolgen.
Warteschleifen: Für Wartezeiten bei Telefon-Hotlines dürfen Anbieter die Kunden nicht mehr gleich zur Kasse bitten. Vom 10. August an müssen die ersten beiden Minuten in der Warteschleife kostenfrei sein. Ab Mitte 2013 sollen die Kosten für die Wartezeit komplett entfallen.
Solarien: Die Vorschriften für Sonnenstudio-Betreiber werden weiter verschärft. Ab August gelten ein Mindestabstand für Lampen und ein Grenzwert für Strahlen, der nicht über 0,3 Watt pro Quadratmeter liegen darf. Dadurch soll das Hautkrebs-Risiko verringert werden. Das Personal in Solarien - auch in Fitnessstudios oder Saunen - muss jedem Kunden eine UV-Schutzbrille anbieten.
Mautpflichtige Bundesstraßen: Auf Bundesstraßen mit vier und mehr Spuren wird für Lastwagen künftig eine Maut fällig. Zu den Autobahnen, auf denen der Bund bereits seit 2005 eine Maut erhebt, kommen 1100 kostenpflichtige Kilometer hinzu. Die zusätzlichen Einnahmen sollen laut Bundesverkehrsministerium in den Ausbau und den Erhalt des Straßennetzes fließen.
Blue Card: Hochqualifizierte Ausländer aus Nicht-EU-Staaten haben es künftig einfacher, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen. Sie erhalten eine „Blaue Karte“ als Aufenthaltserlaubnis, wenn sie ein Jahresgehalt von 44.800 Euro oder mehr vorweisen. Für Berufe, in denen Fachkräfte gesucht werden, reicht ein jährliches Einkommen von 34.944 Euro. Ausländische Studenten dürfen neben dem Studium mehr arbeiten als bisher. Nach der Uni bekommen sie zudem nun 18 statt vorher zwölf Monate Zeit, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen.