Kosten für Öltankreinigung muss Vermieter tragen
Speyer/Köln/dpa. - Die Kosten für die Reinigung eines Öltanks muss der Vermieter tragen. Denn diese Ausgaben sind keine Betriebskosten, die Eigentümer auf die einzelnen Wohnparteien umlegen dürfen. Das geht aus einem Urteil hervor.
Vielmehr handele es sich um Instandsetzungskosten, und diese habe grundsätzlich der Vermieter zu tragen, berichtet der Anwalt-Suchservice in Köln unter Berufung auf das Amtsgericht Speyer (Az.: 33 C 126/07).
In dem Fall forderte ein Vermieter von einer Mieterin rund 170 Euro für Tankreinigungskosten. Er berief sich dabei auf eine Klausel im Mietvertrag, nach der diese Ausgaben auf die Mietparteien umgelegt werden. Die Mieterin klagte dagegen und bekam Recht. Denn die Tankreinigungskosten könnten nicht als Betriebskosten angesehen werden, so die Richter. Betriebskosten entstünden laufend, also regelmäßig. Die Öltanksäuberung diene hingegen dazu, die Verschlammung des Tanks zu verhindern. Dies sei eine Instandsetzungsmaßnahme.