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Kindersport Kindersport: Wer haftet beim Eltern-Kind-Turnen?

Von Christiane Löll 07.10.2010, 08:10
Unfälle beim Eltern-Kind-Turnen sind nicht immer gleich beim Verein abgesichert - es lohnt ein Blick in den Mitgliedsvertrag. (FOTO: DPA)
Unfälle beim Eltern-Kind-Turnen sind nicht immer gleich beim Verein abgesichert - es lohnt ein Blick in den Mitgliedsvertrag. (FOTO: DPA) dpa-tmn

HAMBURG/DPA. - Es herrscht lautes Treiben beimEltern-Kind-Turnen. Kleinkinder mit dickem Windelhintern und ihregrößeren Geschwister klettern auf Geräten. Ihre Eltern und dieÜbungsleiter helfen ihnen dabei. Ein gesunder Spaß für Klein undGroß im Eimsbütteler Turnverband (ETV) in Hamburg. Doch wer haftet,wenn etwas kaputt geht, sich ein Kind oder eine Begleitpersonverletzt?

«Das kommt natürlich sehr auf den Einzelfall an, also waspassiert ist», sagt Holger Niese, Justiziar beim DeutschenOlympischen Sportbund in Frankfurt/Main. «Und dann hängt es nochdavon ab, in welchem Bundesland das passiert ist und wie derjeweilige Verein versichert ist.» Die meisten Vereine in Deutschlandseien Mitglied in einem Landessportverband. Davon habe jeder fürseine Mitglieder eine eigene Versicherung abgeschlossen, die dannbenachrichtigt würde.

Der Hamburger Sportbund, bei dem der ETV Mitglied ist, istbeispielsweise bei der ARAG-Sportversicherung in Düsseldorfversichert. Laut Wolfgang Gindorf, Teamleiter bei diesemVersicherer, sind 14 weitere Verbände auch dort unter Vertrag. «DieVerträge sind sehr individuell gestaltet.» Grundsätzlichbeinhalteten sie Haftpflicht- und Unfallversicherungen für dieVereinsmitglieder und die Übungsleiter des Vereins.

«Die Idee der Sportversicherung ist es, die schweren Unfälleabzudecken», sagt Gindorf. «Dazu gehören im schlimmsten Fall der Tododer die Invalidität durch einen Sportunfall. Wir gehen davon aus,dass die allermeisten Menschen in Deutschland krankenversichertsind, so dass die Krankenkasse etwa bei einem Beinbruch oder eineranderen Verletzung für die Kosten aufkommt.»

Manche Landesverbände hätten darüber hinaus noch weitereLeistungen vereinbart, beispielsweise Hausaufgabenhilfe für Kinder,die länger in der Schule fehlen nach dem Sportunfall, oder Zuschüssefür Brillen-, Hörgerät-, oder Zahnersatz.

In den allermeisten Fällen gelten die Verträge nur fürMitglieder. Komplizierter wird es also, wenn beispielsweise einmaldie Oma oder das Au pair-Mädchen als Nicht-Mitglieder mit denKleinen zum Turnen gehen. Eine Reihe von Vereinen haben laut Gindorfeine Nicht-Mitgliederversicherung abgeschlossen. Wichtig sei auch zuwissen, dass die Haftpflichtversicherungen nicht im Falle vonMutwilligkeit für Sach- oder Personenschäden aufkomme. Nurfahrlässiges Verhalten sei versichert.

Wird also nachgewiesen, dass ein Kind ein Gerät mutwilligzerstört oder einen anderen Menschen verletzt hat, greift dieVereinsversicherung nicht. Das gilt aber auch für diePrivat-Haftpflichtversicherung, sagt Hajo Köster vom Bund derVersicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. «Es stellt sich danndie Frage, ob die Eltern fahrlässig die Aufsichtspflicht verletzthaben. Und Kinder unter sieben Jahren haften ohnehin nicht, so dassnur bei einem eigenen Verschulden der Eltern mit Ersatz gerechnetwerden kann», so Köster.

«Wenn etwas in einem Verein passiert, dann wendet dieser sich anuns, und wir leiten dann das Versicherungsverfahren ein», sagtThomas Michael, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beimHamburger Sportbund. Über konkrete Fälle aus den laufenden Verträgenist leider nichts zu erfahren, auch nicht bei derARAG-Sportversicherung.

Die rechtliche Gemengelage wirkt somit ein wenig unübersichtlich,wenn Eltern mit ihren Kindern turnen wollen. Charlotte Henkel vonder Verbraucherzentrale Hamburg rät Eltern daher, Mitglied in demVerein zu werden, wenn sie das Eltern-Kind-Turnen regelmäßigbesuchen wollen. Darüber hinaus könne man beim Verein gezieltnachfragen, wie es um den Versicherungsschutz für den Opa oder denBabysitter steht. Es lohne sich auch, die Aushänge undMitgliedsanträge genau durchzulesen und nach dem Kleingedruckten zuschauen.