Kindergeld Kindergeld: Nachweis über ALG II reicht nicht aus

Münster/dpa. - Damit Eltern erwachsener KinderKindergeld erhalten, reicht als Nachweis an die Familienkasse nichtaus, dass das Kind Arbeitslosengeld II bezieht. Das Kind musszusätzlich arbeitssuchend gemeldet sein, damit ein Anspruch auf dieZahlungen besteht. Das geht aus einem Urteil des FinanzgerichtsMünster hervor, auf das der Verlag «Neue Wirtschafts-Briefe» in Hernehinweist (Az.: 14 K 5119/06 Kg).
Denn Voraussetzungen für den Kindergeldbezug für ein volljährigesKind seien, dass das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnissteht und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.In dem Fall machte eine Mutter geltend, aus dem Bezug vonArbeitslosengeld II (ALG II) ergebe sich, dass die Tochter alsArbeitssuchende gemeldet ist. Die Richter sahen das anders: EineMeldung sei nur dann nicht erforderlich, wenn das Kind den Bezug vonALG I nachweise.
Denn dann werde grundsätzlich vermutet, dass das Kind fürVermittlungen durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehtund bemüht sei, die Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Das geltenicht für den Bezug von ALG II. Denn die Gewährung dieser Leistungkomme auch dann in Betracht, wenn dem Kind zum Beispiel die Aufnahmeeiner Arbeit unzumutbar ist.