Kinder dürfen vor dem Haus mit Kreide malen
Berlin/Wiesbaden/dpa. - Kinder dürfen vor dem Eingang eines Mietshauses mit Straßenkreide auf dem Pflaster malen. Dies gehöre zum normalen Mitgebrauch und müsse vom Vermieter hingenommen werden.
Das teilt der Deutsche Mieterbund in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden mit (Az.: 93 C 6086/05-17). In dem entschiedenen Fall hatte eine Vermieterin einer Mieterin 44 Euro in Rechnung gestellt, weil deren Kinder vor dem Haus mit Kreide gemalt hatten. Die Kosten ergaben sich aus dem Einsatz eines Hochdruckreinigers.
Das Amtsgericht hielt die Rechnung dagegen nicht für angemessen: Es sei allgemein bekannt, dass normale Straßenkreide vom Regenwasser weggewaschen wird. Auch die Möglichkeit, dass Kreide eventuell mit den Schuhen ins Treppenhaus getragen wird, rechtfertige die aufwändige Reinigung nicht. Schließlich sei es weithin üblich, «die Schuhe vor Betreten eines Hauses auf einer Fußmatte oder einem Rost abzutreten», befanden die Richter.