Kfz-Versicherung Kfz-Versicherung: Wann der Wechsel sich lohnt
Berlin/dpa. - Jedes Jahr im Herbst bricht unter Autofahrerndas Wechselfieber aus. Mit dem 30. November steht jener Stichtag vorder Tür, bis zu dem die meisten Versicherten ihre Verträge kündigenmüssen. Denn vier Wochen vor dem Jahreswechsel läuft bei den meistenVersicherern die Kündigungsfrist ab. Wer sich informiert, kann vielGeld sparen. Denn anderswo kann es günstiger sein. Und dieVersicherungen buhlen auch um ihre Bestandskunden - teils mitnachgebesserten Angeboten.
Im Herbst entscheiden sich immer wieder mehrere MillionenAutofahrer für den Wechsel. Der Grund: Die Tarife kommen jedes Jahraufs Neue in Bewegung, wenn der Gesamtverband der DeutschenVersicherungswirtschaft (GDV) in Berlin im September dieVeränderungen in der Typ- und Regionalklassenstatistik bekanntgibt.Für Wechselwillige sind satte Ersparnisse drin.
Mehrere Hundert Euro weniger sind nach Angaben der StiftungWarentest in Berlin etwa für Vielfahrer, Familien, Rentner oderumweltbewusste Fahrer möglich, die mit einem Wagen mitvergleichsweise geringem CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/kmunterwegs sind. Ein besonders hohes Sparpotenzial ergibt sich fürjunge Fahrer, wenn sie für einen Kleinwagen eineHaftpflichtversicherung und einen Teilkaskoschutz abschließen,schreibt die Organisation in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe11/2010). In ihren Modellrechnungen hat die Stiftung hierPrämienunterschiede von mehr als 3000 Euro ausgemacht. Ausgewertetwurden 152 Angebote von 74 Autoversicherern.
Am günstigsten sind demnach derzeit Direktversicherer. Sie bietenweniger Service und sind oft nur per Telefon, Internet oder Posterreichbar. Termine mit einem Vertreter vor Ort sind dann nichtmöglich. Auf der Suche nach einem guten Tarif sind laut demIT-Branchenverband Bitkom vor allem Vergleichsrechner sinnvoll, dieauf mehrere Versicherer zugreifen. Online-Vergleiche können unteranderem auf den Webseiten von Aspect-Online,Kfzversicherungsvergleich.org, Check24, Toptarif und Finanzscout24angestellt werden.
Vor der Kündigung des alten Vertrags sollte der neue bereits introckenen Tüchern sein. «Kündigen Sie Ihren bestehendenVersicherungsvertrag nur, wenn Sie sicher sind, bei einer anderenGesellschaft zu besseren Konditionen und Prämien denVersicherungsschutz zu bekommen», rät Jürgen Grieving vom ADAC inMünchen. Zwar müssen Anbieter bei der Haftpflicht jedenVersicherungsnehmer akzeptieren, doch bei der Kaskoversicherungkönnen sie Kunden auch ablehnen.
Die Kündigung selbst sollte als Einschreiben erfolgen. AndreaHeyer von der Verbraucherzentrale Sachsen rät: «Wer sicher gehenwill, schickt seinen Brief schon bis zum 26. November ab.» Per Faxsei die Kündigung aber auch noch am 30. November möglich. Bei derWahl der neuen Police sollten Autofahrer nicht nur auf den Preisachten. Auch die Bedingungen sollten laut Grieving überprüft werden.Einige Sonderrabatte würden nicht bei allen Versicherungen, anderenicht im selben Umfang gewährt.
Abgeklärt werden sollte auch, wie Verstöße gegen solcheTarifmerkmale im Schadensfall sanktioniert werden - etwa wenn einnicht eingetragener Fahrer am Steuer saß oder man mehr Kilometer imJahr fährt als angegeben. Auch bei den Zusatzleistungen gibt esUnterschiede: Zahlt die Teilkasko nach einem Haarwildunfall? Ist dieNeuwagenentschädigung noch gewährt?
Wer bei einem in die Jahre gekommenen Auto überlegt, von derVoll- in die Teilkaskoversicherung zu wechseln, sollte dieerreichten Rabattklassen einbeziehen. «Die Vollkasko kann billigersein, wenn man in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse ist. In derTeilkasko gibt es diese Rabatte nicht», sagt GDV-Sprecherin KatrinRüter de Escobar. Bei der Haftpflicht sei zudem eine hoheDeckungssumme wichtig - 100 Millionen Euro seien mittlerweile dieRegel bei den meisten Anbietern. Die sogenannte Mallorca-Policeweitet diese Deckung auf Fahrten mit dem Mietwagen im Ausland aus.
Nicht in jedem Fall ist ein Wechsel ratsam. Wer seinenderzeitigen Versicherer mit günstigeren Angeboten der Konkurrenzkonfrontiert, kann nach Einschätzung der Stiftung Warentest oftgünstigere Tarife aushandeln. In einem Fall kann den Halter derStichtag 30. November kalt lassen: Die Kündigungsfrist muss nichteinhalten, wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist. Nach derBenachrichtigung hat er vier Wochen Zeit, um den Vertrag zu kündigen.