1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kfz-Versicherung: Kfz-Versicherung: Auf die Klauseln kommt es an

Kfz-Versicherung Kfz-Versicherung: Auf die Klauseln kommt es an

Von KERSTIN METZE 31.10.2010, 13:15

Halle (Saale)/MZ. - Jetzt ist es wieder Zeit, sich mit der Autoversicherung zu beschäftigen. In diesen Tagen verschicken die Versicherer die Beitragsberechnungen für das nächste Jahr. Die Kunden sollten sich die Verträge genau ansehen sowie Konditionen und Preise mit anderen Anbietern vergleichen. Wer clever ist, kann durch einen Wechsel Geld sparen oder bessere Leistungen erhalten.

Allerdings: Der Spielraum für Beitragssenkungen wird kleiner. Der scharfe Wettbewerb unter den Versicherern hält dem Fachmagazin "Finanztest" von Stiftung Warentest zufolge weiter an. Dumpingpreise sind mit Vorsicht zu genießen. Vor kurzem hat es die erste Pleite eines niederländischen Versicherers gegeben. "Da die Kfz-Versicherungbeiträge in der Vergangenheit meist sehr knapp kalkuliert waren, könnte es bei den neuen Verträgen auch aus diesem Grund die eine oder andere Erhöhung geben", sagt Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer zum neuen Jahr zu einem neuen Anbieter gehen will, muss beim bisherigen Versicherer bis zum 30. November kündigen.

Die MZ hat Wissenswertes rund um die Kfz-Versicherung zusammengestellt:

Ich habe meinen neuen Vertrag immer noch nicht. Was soll ich tun, um die Wechselfrist nicht zu verpassen?

Wenn Versicherungen die Beitragsbescheide erst kurz vor dem 30. November verschicken, liegt die Vermutung nahe, dass ein möglicher Wechsel verhindert werden soll. Rufen Sie die Versicherung direkt an und fordern Sie das Schreiben. Beginnen Sie mit dem Vergleich zu anderen Versicherern schon anhand Ihres alten Vertrages, damit Sie gegebenenfalls schnell handeln können.

Wer hilft beim Versicherungsvergleich?

Am einfachsten geht das über verschiedene Internetportale, die sich über Google finden lassen. Suchen Sie nach neutralen Tarifrechnern und meiden Sie die Offerten konkreter Gesellschaften. Unabhängig berät die Verbraucherzentrale mit Hilfe einer speziellen Software zum Versicherungsvergleich.

Reicht es, wenn ich Alter, Autotyp und Schadensfreiheitsklasse angebe und mich dann für den günstigsten Anbieter entscheide?

Nein, Verbraucherschützer raten davon ab, sich allein am Preis zu orientieren. Es kommt auf die konkreten Vertragsbedingungen an. Im Fall des Falles kann es böse ausgehen, wenn bei einem Schaden die Deckungssumme nicht ausreicht, grobe Fahrlässigkeit anders ausgelegt wird als erwartet oder der Selbstbehalt extrem hoch ist.

Kann man sich gegen grobe Fahrlässigkeit versichern?

Ja, zahlreiche Anbieter haben mit speziellen Angeboten ihre Konditionen verbessert. Wer Wert auf größtmögliche Sicherheit legt, sollte eine Kfz-Versicherung abschließen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Damit besteht für Autofahrer ein Kaskoversicherungsschutz auch dann, wenn aus Unachtsamkeit einmal ein Fahrfehler passiert. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind.

Was hat es mit der Schadensfreiheitsklasse auf sich?

Die Schadensfreiheitsklasse ist eines der Hauptkriterien für die Berechnung des Beitrages, der im Versicherungsjargon Prämie genannt wird. Je länger ein Autofahrer unfallfrei fährt, desto höher ist die Schadensfreiheitsklasse - und desto günstiger die Prämie. Jeder Unfall, für den die Versicherung zahlt, erhöht den Beitrag wieder. Wer schon eine hohe Schadensfreiheitsklasse hat, für den empfiehlt sich ein Rabattschutz. Für einen Aufpreis können Autofahrer die Einstufung trotz eines Unfalls behalten.

Kann um den Beitrag gefeilscht werden?

Gefeilscht werden kann eher nicht, aber die Versicherungen geben Preisnachlässe. Deshalb sollte man genau angeben, ob beispielsweise ein Zweitwagen versichert werden soll, ob man Beamter ist, ob man Alleinfahrer ist, wie viele Kilometer maximal im Jahr gefahren werden oder ob das Auto in einer Garage steht. Einige Versicherungen zeigen sich kulant, wenn bereits Eltern oder Ehepartner bei der Gesellschaft versichert sind. Nachlass bedeutet aber nicht immer günstig. Manche Anbieter unterbieten mit ihren normalen Tarifen die Sonderangebote teurer Gesellschaften. Nachlässe sind zudem oft an Bedingungen geknüpft: So darf etwa der Wagen nur vom Halter gefahren werden.

Was sollte bei der Risikoabdeckung beachtet werden?

Autofahrer sollten gut überlegen, welche Risiken sie abdecken wollen. So versichert die Mallorca-Police den Mietwagen im Urlaub zu deutschen Konditionen. Ein erweiterter Wildschaden schließt Schäden durch Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen oder Vögel ein. Wird ein Neuwagen gestohlen oder kommt es zum Totalschaden, erhält der Kunde bei der Neuwertentschädigung den Originalpreis. Beitragsfrei sollte eine Versicherung von Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte sein.

Muss jeder eine Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung abschließen?

Die Kfz-Haftpflicht ist - anders als die private Haftpflichtversicherung - für jeden Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Sie reguliert Schäden an fremden Fahrzeugen. Die Kasko dagegen ist freiwillig, sie deckt auch Beschädigungen am eigenen Auto ab. Eine Teilkasko empfiehlt der Bund der Versicherten, wenn das Auto älter als acht Jahre ist oder einen hohen Wiederverkaufswert hat. Die Vollkasko lohnt sich vor allem für Neuwagen, für hochwertige Autos und wenn das Auto per Kredit finanziert ist. Zur Beitragssenkung empfiehlt der Bund eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei Teilkasko und bis 500 Euro bei Vollkasko.

Was deckt die Teil-, was die Vollkasko ab?

Eine Teilkaskoversicherung deckt Steinschlag und Diebstahl ab, ferner Schäden durch Feuer, Sturm, Blitz, Hagel oder Überschwemmung. Wenn beispielsweise bei einem Sturm Ziegel vom Dach des Nachbarhauses auf das Auto geschleudert werden, ist das durch die Teilkasko versichert. Ebenso ein Zusammenstoß mit einem Haarwild.

Die Vollkasko deckt alle Gefahren der Teilkasko sowie Schäden durch eigenes Verschulden, Fahrerflucht und mut- oder böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte. Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung sollte darauf geachtet werden, dass der Schutz auch grobe Fahrlässigkeit mit einschließt. Denn beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel kann als grob fahrlässig angesehen werden, und die Versicherung kann ohne eine solche Klausel eine Zahlung verweigern.

Im Versicherungsvertrag ist ein Schutzbrief enthalten. Den habe ich aber schon beim Automobilclub.

Dann sollte Sie den Schutzbrief rausrechnen lassen. Generell ratsam ist ein Schutzbrief schon, denn er bietet Autofahrern, die viel auf Reisen sind, Schutz bei Pannen und Unfällen an. Automobilclub-Mitglieder bekommen diese Leistung aber meist umfassender dort als bei Versicherungen, die im Ernstfall weit weg sind und sich manchmal sogar der Leistungen beispielsweise des ADAC bedienen, mit ihm kooperieren.

Mein Versicherungsvertreter wollte mich gleich noch zu einer Fahrer-Unfallversicherung überreden. Ist das sinnvoll?

Sinnvoller sind eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Denn die Fahrer-Unfallversicherung gilt nur für die Zeit hinterm Steuer.

Wie wird ein Versicherungswechsel vollzogen?

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei der heute meist üblichen Ausrichtung der Jahresverträge auf das Kalenderjahr muss die Kündigung des alten Vertrages also bis zum 30. November beim alten Versicherer vorliegen, um sich ab 1. Januar bei einem anderem Unternehmen versichern zu können.

Ausnahmen gibt es bei Beitragserhöhungen. Sie erlauben nach den allgemein geltenden Versicherungsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dabei ist man nicht an den 30. November gebunden. Die Stiftung Warentest rät dazu, die alte Versicherung erst nach dem Abschluss einer neuen zu kündigen. Das sollte nicht überstürzt geschehen, denn oft könnten auch günstigere Tarife mit dem aktuellen Versicherer ausgehandelt werden, wenn man diesen mit Angeboten der Konkurrenz konfrontiert. Über die sollte man sich schlau gemacht haben.