1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Keinen Anspruch auf Klimaanlage im Büro

Keinen Anspruch auf Klimaanlage im Büro

06.07.2007, 09:09

München/dpa. - Auch wenn es im Sommer sehr heiß wird, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Klimaanlage im Büro. Das teilt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in München mit.

Zwar habe der Arbeitgeber nach dem Gesetz die Pflicht, Räume so zu unterhalten, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Konkrete Angaben, welche Temperaturen am Arbeitsplatz gesundheitlich zuträglich sind, fänden sich in der Vorschrift jedoch nicht. Auf hitzefrei könnten die Arbeitnehmer in keinem Fall hoffen: Auch bei tropischen Temperaturen bestehe eine Arbeitspflicht.