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Jugendschutz gegen Pornoseiten muss effektiv sein

Von Wolfgang Janisch 19.10.2007, 14:34

Karlsruhe/dpa. - Früher genügte der strenge Blick einer Kioskbesitzerin. Wenn ein Milchbart angeschlichen kam und ein Heft aus der Kategorie «Schweinkram» verlangte, war sofort klar: Der ist nie und nimmer 18. Heute gibt es das Internet, und davor sitzt keine Kioskfrau.

«Altersverifikations-Systeme» (AVS) - also eine Altersprüfung für Computernutzer - sollen nun den Job des Torwächters vor der virtuellen Welt der Pornografie übernehmen. Am Freitag (19. Oktober) urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals über die Wirksamkeit solcher Systeme und forderte: Sie müssen eine «effektive Barriere» gegen eine Umgehung durch Jugendliche bilden.

Denn mit der Alterskontrolle soll durchgesetzt werden, was seit gut vier Jahren im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag steht. Danach sind Pornoseiten nur erlaubt, wenn «sichergestellt» ist, dass nur Erwachsene darauf Zugriff haben. Die Anbieter müssen sogenannte geschlossene Benutzergruppen bilden; rein darf nur, wer mindestens 18 ist.

Weil der virtuelle Wächter aber nicht erkennen kann, wer am Bildschirm sitzt, geht es aus Sicht des BGH nicht ohne Gesichtskontrolle. An irgendeinem Punkt des Prüfverfahrens muss der Nutzer sein Gesicht zeigen, sei es gegenüber einem Postzusteller im Post-Ident-Verfahren oder, wie bei Vodafone, im Shop eines Unternehmens. Die «Eintrittskarte» kommt dann später als USB-Stick oder Chipkarte mit persönlichen Nutzerdaten, vielleicht auch als Adult-PIN oder Kennwort.

Dagegen ist das System eines Mainzer Unternehmers in Karlsruhe durchgefallen. Die Angabe von Personalausweisnummer plus Postleitzahl, teilweise zusätzlich einer Bankverbindung - das ist aus höchstrichterlicher Sicht kein wirkliches Hindernis für Jugendliche.

In der BGH-Verhandlung am Donnerstag fragten die Anwälte des Unternehmers freilich nach dem Sinn einer Altersprüfung für ein paar hunderttausend deutsche Pornoseiten, wo doch weltweit hunderte Millionen solcher Seiten im Netz kursieren - und zwar ohne Sperre. «Die Ausweichmöglichkeiten sind groß», räumte auch der BGH- Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm ein. Gleichwohl stelle sich die Frage, «ob man davor wirklich kapitulieren soll».

Die Alterskontrolle ist nur ein Teil eines ganzen Bündels von Maßnahmen, mit denen sein einigen Jahren versucht wird, das Internet sauber zu halten. Eine wichtige Rolle spielen die Anbieter selbst: In der «Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia» haben sich Unternehmen der Online-Wirtschaft auf einen Verhaltenskodex geeinigt, der die Verbreitung pornografischer und anderer jugendgefährdender Inhalte ausschließt.

Dazu haben die großen Portale und Suchmaschinenbetreiber - darunter Google, AOL, MSN, Yahoo und T-Online - entsprechende Filter eingebaut. Was auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften steht, wird ausgefiltert. Unterstützt wird die Prüfstelle dabei von jugendschutz.net, einer 1997 von den Bundesländern ins Leben gerufenen Organisation, die ihrerseits nach jugendgefährdenden Seiten fahndet und eine entsprechende Beschwerdestelle ([email protected]) eingerichtet hat. Doch ein hundertprozentiger Schutz ist auch damit nicht möglich: Täglich entstehen weltweit unzählige neue Pornoseiten - damit kann die Prüfstelle kaum Schritt halten.

Noch Zukunftsmusik sind Jugendschutzprogramme. Im Staatsvertrag sind sie zwar vorgesehen, doch bisher hat die dafür zuständige Kommission für Jugend- und Medienschutz (KJM) noch kein Programm zugelassen; einzelne Modellversuche laufen noch. Der Plan: Eltern müssen ein entsprechendes Programm auf ihren Rechner aufspielen, mit dem ein «altersdifferenzierter» Internetzugang möglich sein soll. Das Internet würde damit gleichsam in Kuchenstücke aufgeteilt, die für 12-, 14- oder 16-Jährige noch verträglich sind.

Ob daraus je ein wasserdichtes System wird, steht noch in den Sternen. Zum Thema AVS jedenfalls prognostizierte BGH-Richter Bornkamm: «Kein System ist perfekt.»