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Jobs für Behinderte: Landwirte erhalten Förderung

10.12.2008, 16:13

Bonn/dpa. - Wenn Menschen mit Behinderung in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, kann dieser Fördermittel dafür erhalten. Darauf weist der Verbraucherdienst aid in Bonn hin.

So gibt es zum Beispiel Zuschüsse zu den Lohnkosten eines behinderten Mitarbeiters, die grundsätzlich jeder Arbeitgeber beantragen kann. Dabei übernimmt die jeweils zuständige Agentur für Arbeit als Eingliederungshilfe zum Beispiel für einige Monate und bis höchstens zwei Jahre einen Teil der Lohnkosten.

Der maximale Förderanteil liegt den Angaben zufolge bei 70 Prozent, in der Regel aber deutlich darunter. Im Anschluss daran - oder auch als Alternative dazu - kann beim Integrationsamt ein «Minderleistungsausgleich» und eine Förderung für «Personelle Unterstützung» beantragt werden. Bedingung dafür ist, dass durch Aufwendungen bei der Einarbeitung oder Betreuung «überdurchschnittlich hohe Belastungen» entstehen.

Landwirtschaftliche Betriebe können außerdem mit einer Behindertenwerkstatt kooperieren. Wenn ein behinderter Werkstattangehöriger im Rahmen eines sogenannten Außendienstverhältnisses auf dem Hof arbeitet, gibt es zwar keine Zuschüsse. Aber der Betrieb muss keinen Lohn bezahlen, sondern nur das Werkstattentgelt, das in der Regel unter 300 Euro pro Monat liegt.

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