Haustiere Haustiere: Wenn das Herrchen stirbt

Ziemetshausen/gms. - «Die nahtlose Versorgung des Tieres im plötzlichen Krankheits-oder Todesfall ist besonders wichtig», sagt Rechtsanwältin EvelynOfensberger, Leiterin der Rechtsabteilung des DeutschenTierschutzbundes in München. «Zusätzlich zum Testament solltenHeimtierbesitzer daher immer einen kleinen Zettel oder eineVisitenkarte im Ausweis oder Portemonnaie haben. Darauf wird kurzvermerkt, dass ein Tier existiert und wer es versorgen soll.» Leidetdas Tier unter einer chronischen Krankheit, wie zum BeispielDiabetes, sollte auch dieser Hinweis unbedingt vermerkt sein. Nur sokönnen Helfer die korrekte Betreuung des verwaisten Hausgenossensicherstellen.
Wer im Verwandten- oder Freundeskreis keine zur Tierpflegegeeignete Person findet, braucht keineswegs zu verzagen. In solchenFällen sollte rechtzeitig der Kontakt zu einer als gemeinnütziganerkannten Tierschutzorganisation aufgenommen werden. Das kann zumBeispiel ein örtliches Tierheim sein: «Viele Menschen zucken bei demWort Tierheim zusammen», sagt Evelyn Ofensberger. «Aber schließlichsind dort professionelle Versorgung, Pflege und Betreuunggewährleistet.» Wer die Scheu vor dem Tierheim ablegt, wird es vorallem auch als kompetente Kontaktbörse schätzen lernen. So vermittelndie meisten Heime zunehmend auch private Pflegestellen, die sich imNotfall zuverlässig und liebevoll um ein bestimmtes Heimtier kümmern.
Von Liebe allein kann jedoch kein Lebewesen existieren, und so istder finanzielle Aspekt einer Tierpatenschaft ebenso bedeutend wieheikel. Viele Tierschutzexperten raten zum Beispiel dringend davonab, innerhalb der Familie eine größere Geldsumme zu vererben, wenndies an die Betreuung eines Tieres geknüpft ist.
«Zum einen schluckt die staatliche Erbschaftssteuer einenerheblichen Teil des Geldes», erklärt Evelyn Ofensberger. Zum anderenbestehe in solchen Fällen leider immer die Gefahr, dass reinfinanzielle Motive der Erben überwiegen und das Wohl des Tieres zukurz komme. Als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, wiezum Beispiel die örtlichen Tierheime und der Deutsche Tierschutzbund,sind dagegen von der Erbschaftssteuer befreit.
Wer weniger begütert ist, hat zumindest in dieser Lebenslage nichtso viele Probleme: «Kein deutsches Tierheim wird zum Beispiel einemSenior mit schmaler Rente die Hilfe verweigern», sagt EvelynOfensberger.
Ein handschriftlich festgehaltener oder notariell beglaubigterletzter Wille kann auf alle Fälle Unklarheiten vermeiden und dieZukunft des geliebten Tieres absichern: «Die Frage, was mit einemHeimtier geschieht, wenn der Besitzer stirbt, geht im Grunde alleTierhalter etwas an», sagt Gina Barth-Muth vom DeutschenTierhilfswerk im bayerischen Ziemetshausen. «Das ist kein Thema, vondem ausschließlich ältere Menschen betroffen sind.» Ein tödlicherUnfall oder andere Schicksalsschläge können theoretisch jedenMenschen ereilen.
Erklärt sich ein Bekannter bereit, nach dem Tod des Halters fürdessen Tier artgerecht und liebevoll zu sorgen, so sollte dies ruhigin einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. DasSchriftstück wird später dem Testament beigefügt. AlleinlebendePersonen sollten zur Sicherheit beide Dokumente bei einemNachlassgericht hinterlegen.
Beim Deutschen Tierschutzbund gibt es gegen einen mit drei Mark frankiertenRückumschlag im C-5 Format einen Ratgeber zur Abfassung desTestaments.