Hausflur und Treppen freihalten
Berlin/dpa. - Schuhe und Blumenkübel gehören nicht in den Hausflur oder auf die Treppen. Abgestellte Sachen und Dekorationen können den Zugang zu Wohnungen und Fluchtwege versperren, warnt der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen in Berlin.
Auch Garderoben und Schränke dürfen nicht einfach im Flur abgestellt werden. Im Einzelfall ist es ratsam, den Vermieter zu fragen - gegenseitige Rücksichtnahme und Absprachen mit den Nachbarn sind aber immer empfehlenswert.
Nur in Ausnahmefällen hat der Mieter Anspruch auf das Abstellen von Gegenständen im Flur. Das gilt für Rollstühle oder Rollatoren, auf die einzelne Mieter angewiesen sind, erläutert der Verband. Auch Kinderwagen dürfen im Haus abgestellt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. In diesen Fällen müssen die anderen Bewohner Rücksicht und geringe Behinderungen in Kauf nehmen. Fluchtwege und Eingangstüren müssen allerdings immer frei bleiben.