Haltbarkeit von Kosmetika Haltbarkeit von Kosmetika: Tübchen, Döschen und Sprays wollen gut behandelt werden

Frankfurt/Main/ddp. - Im Badezimmerschrank türmen sich die Tübchen, Dosen, Flacons und Sprays. Ganz hinten versteckt, steht eine offenbar schon vor Monaten angebrochene Körperlotion. Doch ist die betörend duftende Milch noch immer eine Wohltat für die Haut?
«Das Gros der Kosmetikprodukte ist ab dem Tag ihrer Herstellung mindestens 30 Monate haltbar», sagt Bernd Stroemer, Sprecher des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Für alle Produkte, die früher als zweieinhalb Jahre nach ihrer Herstellung, aufgebraucht werden müssen (etwa Naturkosmetika ohne Konservierungsstoffe) ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum als Aufdruck Pflicht.
Doch wie lange lässt sich ein Produkt nutzen, das kein Mindesthaltbarkeitsdatum hat? Das Symbol eines offenen Cremetiegels soll Verbrauchern künftig helfen, mit angebrochenen Kosmetika richtig umzugehen. So verrät etwa ein um die Angabe «6M» ergänztes Emblem, dass die so gekennzeichnete Creme oder Paste bis zu sechs Monate nach dem Erstgebrauch bedenkenlos nutzbar ist.
Doch bislang tragen längst nicht alle Produkte das neue Zeichen. «Erst ab März kommenden Jahres ist es nach einer EG-Richtlinie für nahezu alle Kosmetika Pflicht, die länger als 30 Monate haltbar sind», sagt Stroemer. Ausgenommen sind Aerosole (Produkte in Sprayflaschen), Portionspackungen oder Muster zur Einmalanwendung, aber auch alkoholische Produkte wie Parfüm und wasserfreie Kosmetika wie Lippenstifte und Puder.
Damit die Info auch wirklich hilft, sollten sich Verbraucher notieren, wann sie das fragliche Make-Up oder den Selbstbräuner erstmals benutzt haben. Sauerstoff und zugeführte Keime können die Qualität des geöffneten Produkts beeinträchtigen.
Entscheidend dafür, dass die Freude an den Pflegeprodukten wirklich lange hält, ist zudem die Art der Lagerung. So lässt sich die Lebensdauer den Experten des IKW zufolge in der Regel erhöhen, wenn Verpackungen nur zum unmittelbaren Gebrauch geöffnet und stets sorgfältig wieder verschlossen werden.
Direkte Sonneneinstrahlung oder ein Platz auf der Heizung ist für Kosmetika ein Graus. Der ideale Lagerplatz sollte vielmehr kühl, trocken und dunkel sein. Hat sich ein Produkt bereits verfärbt oder in seinem Geruch verändert, wird es möglichst nicht mehr genutzt; wer es dennoch aufträgt, muss im Extremfall mit Hautreizungen oder gar allergische Reaktionen rechnen.
Für Nachfüllsysteme gilt: Sie sollten erst wieder gefüllt werden, nachdem sie gut gereinigt und trocken sind. Bei Wimperntusche und Eyelinern mahnen die Fachleute: Vermeiden Sie, dass durch Auf- und Ab-Bewegungen des Bürstchens Luft in das Produkt gepumpt wird.
Alle Gegenstände, die mit Kosmetika in Berührung kommen wie Make-up-Schwämmchen, Spatel oder Pinsel sollten peinlich sauber gehalten werden. Sie werden am besten regelmäßig mit Seife, Spülmittel oder einem milden Shampoo gereinigt, rät der IKW.