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MZ-Leserforum Grundsteuer: Die Frist läuft ab

Bald müssen alle Erklärungen eingereicht sein. Steuerberater Hilmar Speck beantwortet Leserfragen zum Thema.

Aktualisiert: 27.01.2023, 14:19
Wenn der Bescheid des Finanzamtes nicht korrekt oder schlüssig ist, sollten die Empfänger innerhalb von vier Wochen  Einspruch einlegen.
Wenn der Bescheid des Finanzamtes nicht korrekt oder schlüssig ist, sollten die Empfänger innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Foto: Imago/Mis

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Die Grundsteuererklärung ist ziemlich kompliziert, weshalb einige Immobilienbesitzer die Arbeit vor sich herschieben. Doch die Uhr tickt: Bis zum 31. Januar müssen die Daten beim Finanzamt sein. Hilmar Speck, Präsident der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt, hat Leserfragen zum Thema beantwortet.