Gewährleistung und Haftpflicht für Tierhalter
Dortmund/Berlin/dpa. - Ein Hund aber kostet laut dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund im Schnitt zwischen 600 und 1200 Euro. In solchen Fällen lohnt es sich, beim Kauf auf einen schriftlichen Vertrag zu bestehen. «Das halte ich für absolut wichtig», sagt VDH-Justiziar Jörg Bartscherer. Aus dem Dokument sollten neben dem Kaufpreis auch die Daten des Züchters hervorgehen - und der Übergabetag für den Fall, dass der Vertrag vorher zustande kommt.
Jedes Tier, das der Halter gekauft hat, wird zivilrechtlich wie eine Sache behandelt, erklärt Jörg Bartscherer. Das bedeutet, dass der Halter vom Tag der Übergabe an grundsätzlich zwei Jahre lang ein Gewährleistungsrecht hat - als hätte er zum Beispiel einen Fernseher gekauft. In welchen Fällen sich daraus Ansprüche ableiten lassen, ist aber längst nicht so einfach zu beantworten wie beim Fernseher. So dürfte dem Experten zufolge etwa ein Gehfehler ein Pferd zum Gewährleistungsfall machen - da dann eine «Gebrauchsbeeinträchtigung» vorliegt. Bei einem reinen Familienhund mit dem gleichen Fehler können nicht so leicht Ansprüche geltend gemacht werden.
Handelt es sich nicht gerade um einen Notfall, sollte der Halter den Schützling nicht einfach zum Tierarzt bringen. Sonst bleibt er eventuell auf der Rechnung sitzen. «Er muss in vielen Fällen zunächst Nacherfüllung fordern», sagt Jörg Bartscherer. Im besten Fall erklärt sich der Züchter daraufhin einverstanden, die Kosten zu übernehmen - und im schlimmsten Fall kommt es zum Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.
Kein Zweifel besteht dagegen daran, dass ein Hundehalter für den Vierbeiner Steuern zahlen muss. Für deren Erhebung ist die Gemeinde zuständig, in der er wohnt - und auch für die Höhe. Verursacht ein Haustier einen Schaden, ist der Halter dafür haftbar. «Zahme Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Vögel sind über die Haftpflicht der Menschen mitversichert», sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Hunde und Pferde muss man extra versichern.
Nicht jedes Tier darf in jeder Mietwohnung gehalten werden: «Ein Verbot im Mietvertrag kann sich ohne weiteres auf Hunde und Katzen erstrecken - und auf alle Tiere, die größer, gefährlicher oder exotischer sind als Hunde und Katzen», sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Dagegen sind Kleintiere wie Nager, Schildkröten, nicht übermäßig große Vögel oder auch Fische grundsätzlich erlaubt - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.
Und wenn das Tier stirbt? Dann begräbt der Halter es besser nicht selbst im Garten. «Man sollte sich zuvor an die zuständige Behörde wenden oder ein Bestattungsunternehmen beauftragen», erläutert Prof. Wolfgang Ewer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Kiel. Häufig sei das Veterinär- oder das Ordnungsamt der richtige Anlaufpunkt. Der zuständige Mitarbeiter kann nicht nur sagen, ob die Tier-Bestattung auf dem eigenen Grundstück zugelassen ist, er kennt gegebenenfalls auch die geltenden Regelungen.