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Wenn es der Gesundheit nützt: Urlaub bei Krankschreibung

08.08.2007, 12:29

Leipzig/dpa. - Auch krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen in den Urlaub fliegen oder Sport treiben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie damit nicht ihrer Gesundheit schaden.

«Positiv formuliert dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer alles tun, was ihrer Gesundheit förderlich ist», sagte der Rechtsanwalt Roland Gross aus Leipzig. Das bedeute zum Beispiel, dass eine Stewardess mit gebrochenem Arm natürlich ihren Freiflug nach Mallorca in Anspruch nehmen und sich dort in die Sonne legen kann. «Um so eine Verletzung auszukurieren, muss man sich ja nicht ins Bett legen», erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Auch die Teilnahme an einem Marathon-Lauf müsse bei Krankgeschriebene nicht zwingend ein Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein. «Bei einer psychischen Erkrankung kann die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sogar eine ausgesprochen positive Wirkung haben.» Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten krankgeschriebene Arbeitnehmer aber vor dem Antritt einer Reise noch einmal zum Arzt gehen und sich eine entsprechende Bestätigung ausstellen lassen, rät der Experte.