Vorsorge Vorsorge: Praxisgebühr ist nicht immer fällig
Berlin/Leipzig/dpa. - Wer sich vor nasskaltem Herbstwetter schützen will, kann gleich ins Wartezimmer durchgehen: Für die Grippeschutzimpfung fällt bei Ärzten keine Praxisgebühr an.
Auch das Bundesgesundheitsministerium in Berlin erinnert an die kostenlose Impfung, schließlich sinkt seit Einführung der Gebühr die Zahl der Patienten in den Praxen. Knapp 8,5 Prozent weniger Menschen suchten nach Schätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin in den ersten neun Monaten dieses Jahres einen Arzt auf. Um die Gebühr zu sparen, muss aber niemand auf Vorsorgemaßnahmen verzichten.
«Von der Praxisgebühr befreit ist die Krebsfrüherkennung, also zum Beispiel die Brustkrebsvorsorge für Frauen ab 30 Jahren oder die Darmspiegelung für Männer und Frauen ab 55 Jahren», sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Dazu gehört neben den Untersuchungen auch das Beratungsgespräch. Zweimal im Jahr können Männer und Frauen ab 35 auch zu einem Gesundheits-Checkup gehen, ohne dafür zehn Euro zu bezahlen. «Dabei geht es zum Beispiel um die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.»
«Frei ist auch eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt pro Halbjahr und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr», sagt Expertin Schmidt. Bei den Schutzimpfungen regelt ein Katalog die Gebührenbefreiung: «Gegen Grippe, Diphterie und Tetanus kann sich jeder impfen lassen, ohne vorher die Gebühr bezahlen zu müssen.» Das gleiche gelte für die Regelimpfungen für Kinder. Bezahlt werden müssen aber zum Beispiel Impfungen für Reisen in ferne Länder.
Grundsätzlich befreit von der Gebühr ist auch, wer sich überweisen lässt: «Im Prinzip kann jeder Arzt das tun, aber es gibt Ausnahmen», sagt Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer Ersatzkasse in Wuppertal. So kann ein Haus- nicht zu einem Zahnarzt überweisen. Seit dem 1. Juli gelte außerdem eine Regelung für den ärztlichen Notdienst: «Wer mehrmals im Quartal einen Notdienst braucht, muss nur beim ersten Mal zehn Euro bezahlen.»
Bei den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft gilt generell: keine Gebühr - allerdings komme es auf den Einzelfall an, wie viele Ultraschalluntersuchungen zum Beispiel kostenlos sind, sagt Verbraucherschützerin Schmidt. Barmer-Sprecher Wunsch rät unsicheren Versicherten, direkt ihre Krankenkasse anzusprechen.
Nach Erfahrung der Verbraucherschützer in Sachsen kommen die meisten Versicherten inzwischen mit der Gebührenregelung zurecht: «Am Anfang des Jahres gab es viele Probleme, aber inzwischen hat sich die Aufregung gelegt», sagt Schmidt. Ähnlich beurteilt auch Barmer-Sprecher Wunsch die Situation: «Wir haben zwar noch keine Erkenntnisse, wie sich die Gebühr auf die Grippeimpfungen auswirkt, aber im Großen und Ganzen wird die Informationslage zusehens besser.»