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Urteil Krankengeld trotz verspäteter Krankschreibung - Doch es gibt Ausnahmen

Auch wenn eine Folgekrankmeldung zu spät eingereicht wird, muss laut einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel trotzdem Krankengeld gezahlt werden. Grund dafür ist, dass die Arztpraxen seit 2021 die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse direkt melden müssen.

Von DUR/eb Aktualisiert: 18.01.2024, 13:13
Auch wenn die Folgekrankschreibung verspätet bei der Krankenkasse eintrifft, muss es laut einem Gerichtsurteil Krankengeld geben.
Auch wenn die Folgekrankschreibung verspätet bei der Krankenkasse eintrifft, muss es laut einem Gerichtsurteil Krankengeld geben. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod

Kassel - Krankengeldzahlungen dürfen nicht ausgesetzt werden, auch wenn eine Folgekrankschreibung verspätet bei der betreffenden gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Denn seit 2021 übermitteln nicht mehr die Versicherten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern die Vertragsärzte elektronisch direkt an die Krankenkasse. Im Streitfall war der erkrankte Arbeitnehmer also schuldlos, die Verweigerung der Krankengeldzahlung nicht rechtens.

Allerdings gibt es Ausnahmen, so das BSG: Das Gerichtsurteil gilt nur für Ärzte und Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, nicht aber für Privatärzte und Reha-Einrichtungen.

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Wichtige Infos zum Krankengeld

Laut Gesetz haben Arbeitnehmer nach einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen andauert, Anspruch auf Krankengeld.

Dafür muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse vorgelegt werden.

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Wie rechnet man das Krankengeld aus?

Das Krankengeld ist abhängig vom Arbeitseinkommen des Versicherten. Orientiert wird sich dabei an den letzten zwölf Monaten. Das Krankengeld wird pro Kalendertag berechnet. Viele Krankenkassen haben auf ihren Webseiten Rechner zur vorläufigen Abfrage durch die Versicherten.

Wie lange gibt es Krankengeld?

Versicherte bekommen wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren Krankengeld. Als Anfangsdatum gilt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Abhängig vom Einkommen der vergangenen zwölf Monate beträgt das Krankengeld 70 Prozent davon. Es wird pro Kalendertag berechnet und ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Stand: 2024) begrenzt.

Ab wann erhält man Krankengeld?

Die allermeisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf sogenannte Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der Krankheit. Erst ab der siebten Woche gibt es Krankengeld, ausgezahlt von der jeweiligen Krankenkasse.

Unter Umständen wird zudem Krankengeld gezahlt, wenn ein erkranktes Kind betreut wird.

Muss man Krankengeld beantragen?

Für Krankengeld muss kein bestimmter Antrag gestellt und ausgefüllt werden. Die Krankenkasse wird den Versicherten zum Ende der sechsten Krankheitswoche und somit dem Ende der Lohnfortzahlung kontaktieren. Jedoch muss dann ein Vordruck für die Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.

Müssen auf das Krankengeld Steuern gezahlt werden?

Auf das Krankengeld müssen keine Steuern gezahlt werden.