Tourismus Tourismus: Arzt muss eine Bescheinigung ausfüllen
Bonn/dpa. - Auch Schmerzpatienten mit einem hohen Bedarf an Betäubungsmitteln müssen auf Auslandsreisen nicht verzichten. Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, können vom Arzt in angemessener Menge verschrieben werden und dann in viele Länder als persönlicher Reisebedarf eingeführt werden, erläutert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn. Jedoch muss der Arzt in solchen Fällen eine Bescheinigung ausfüllen, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss.
Dieses Verfahren wird bei Reisen bis zu 30 Tagen von allen Ländern akzeptiert, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Dazu gehören Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Bei Reisen in andere Länder sollte die diplomatische Vertretung befragt werden, rät das Institut.