Tipps für Patienten Tipps für Patienten: Ärzte-Kommissionen erkennen 2243 Behandlungsfehler an

Berlin - Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft haben auf Antrag von Patienten im vergangenen Jahr in 2243 Fällen einen Behandlungsfehler anerkannt. Damit wurde nach mehr als jeder vierten der untersuchten 7922 Behandlungen der Verdacht der Patienten bestätigt, wie die Bundesärztekammer am Montag in Berlin mitteilte. Die Zahl der Patientenbeschwerden sank von 12.232 auf 12.173. Für das Jahr 2013 seien 77 Todesfälle durch Behandlungsfehler nachgewiesen worden. Gerichte und Krankenkassen hinzugerechnet gebe es pro Jahr rund 40.000 Anträge von Patienten, die einen Fehler vermuten, sagte der Chef der Gutachtergremien, Andreas Crusius.
Verdacht auf Behandlungsfehler: Wie bekommen Betroffene Hilfe?
Beim Verdacht auf Behandlungsfehler holen sich Betroffene am besten Hilfe von Gutachtern. Denn sie müssten in so einem Fall belegen, dass der entstandene Schaden auf einen Fehler seines Arztes zurückzuführen ist, erläutert Christoph Kranich, der bei der Verbraucherzentrale Hamburg die Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz leitet.
Eine Anlaufstelle dafür ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Auf der anderen Seite helfen ärztliche Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen weiter. Die Gutachten beider Seiten sind aber für den Arzt nicht bindend. Sie haben Empfehlungscharakter und dienen eher dazu, sich außergerichtlich zu einigen.
Wann verjähren Behandlungsfehler?
Beide Verfahren sind kostenfrei. Der MDK stehe jedoch nur Kassenpatienten zur Verfügung, sagt Kranich. Dieser sei etwa zu empfehlen, wenn Arzt oder Krankenhaus erstmal nicht von dem Vorgehen gegen sie erfahren sollen.
Wichtig zu beachten: Behandlungsfehler verjähren nach drei Jahren, mahnt der Verbraucherschützer. „Diese Frist startet, sobald ich von einem vermuteten Fehler Kenntnis habe.“ Theoretisch können Betroffene also auch noch Jahre nach einer Operation gegen die behandelnden Ärzte vorgehen. Während die Frist bei einem Schlichtungsverfahren der Ärztekammern ausgesetzt wird, läuft sie bei einer Überprüfung durch den MDK weiter. „Naht die Verjährung, ist es folglich besser, die ärztlichen Schlichtungsstellen einzuschalten.“
Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden
Eine weitere Möglichkeit ist der Gang vors Gericht. „Das untersucht umfänglicher“, sagt Kranich. „Dort hört der Gutachter etwa den Betroffenen in der Regel persönlich an.“ Die Entscheidungen seien außerdem, im Gegensatz zu den Empfehlungen der Schlichtungsstellen, für den Arzt und dessen Versicherung bindend. Ein Rechtsstreit kann für Patienten ohne Rechtsschutzversicherung aber sehr teuer werden.
Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte sich zunächst eine zweite Meinung holen, rät Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Bürger Initiative Gesundheit. „Patienten sollten nicht versuchen, sofort mit Anwälten zu drohen, sondern zunächst einen Arzt ihres Vertrauens konsultieren.“ (dpa)