Tipp Tipp: Arbeitnehmer haben Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz
Bonn/dpa. - Nach der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Nichtraucher am Arbeitsplatz vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Ein Rauchverbot im Betrieb kann der Arbeitgeber allerdings nur zusammen mit dem Betriebsrat durchsetzen. Ein ohne dessen Beteiligung erlassenes Verbot oder Maßnahmen zum Nichtraucherschutz sind unwirksam.