1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gesundheit
  6. >
  7. Teilnahmebedingungen und Auszahlung des Bonus

Teilnahmebedingungen und Auszahlung des Bonus

28.03.2007, 12:59

Weiterhin ist eine gleichzeitige Teilnahme am AOK-Bonustarif und am AOK-Selbstbehalttarif nicht möglich.

Das AOK-Mitglied kann sich immer zum ersten eines Monats neu einschreiben.

Der Bonus wird im jeweils folgenden Jahr ausgezahlt. Sollten Kassenrezepte eingelöst und Krankenhausaufenthalte notwendig geworden sein, reduziert sich der Bonus entsprechend. AOK-Mitglieder können sich ggf. beim Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.

Mit der Unterschrift unter den Teilnahmebogen erklären sich Versicherte für mindestens drei Jahre bereit, an dem Selbstbehalttarif der AOK Sachsen-Anhalt teilzunehmen. In besonderen Fällen – zum Beispiel bei chronischer Erkrankung oder ALG II-Empfänger – gibt es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes.